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Alkoholausschank für 14-bis 16-jährige abschaffen?

14- bis 16jährige sollen nach Meinung von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in Bars oder Restaurant keinen Alkohol mehr konsumieren dürfen, auch nicht, wenn sie dabei von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden:

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. April 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Bayern – Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren sollen nach Meinung von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in Bars oder Restaurant keinen Alkohol mehr konsumieren dürfen, auch nicht, wenn sie dabei von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. „Dieses sogenannte begleitete Trinken muss meiner Ansicht nach abgeschafft werden,“ sagte er am gestrigen Freitag anlässlich der Eröffnung des Deutschsprachigen Ländertreffens in München.

Aktuelle Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2021 würden zeigen, wie verbreitet Alkoholkonsum in Deutschland schon bei Jugendlichen ist. Demnach hat knapp ein Fünftel der 12- und 13-Jährigen schon einmal Alkohol probiert. Bei den 16- und 17-Jährigen ist es mit gut 88 Prozent bereits die überwiegende Mehrheit. Knapp ein Fünftel der 16- und 17-Jährigen konsumiere Alkohol regelmäßig – also wöchentlich. Rauschtrinken habe fast ein Viertel der Jugendlichen in dieser Altersgruppe innerhalb der letzten 30 Tage praktiziert.

Erhöhung des Einstiegsalters
„maßgebliches Präventionsziel“

Der Minister unterstrich: „Wir setzen uns entschieden für einen verantwortungsvollen Umgang von Erwachsenen mit Alkohol ein. Für Kinder und Jugendliche, für die Alkoholkonsum ein besonders hohes Gesundheitsrisiko darstellt, sind insbesondere die Sensibilisierung für das Thema und die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum maßgebliche Präventionsziele. Zudem ist ein konsequenter Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts für die Prävention von Alkoholkonsumstörungen unabdingbar. Das sind mir wichtige Anliegen.“

Holetschek ergänzte: „Mit dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen haben wir in Bayern bewährte Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum. Selbsthilfegruppen, darunter Sucht-Selbsthilfegruppen wie die Anonymen Alkoholiker, ergänzen und bereichern die professionelle Versorgungslandschaft niedrigschwellig durch eine psychologische und soziale Komponente. Sie ermöglichen einen selbstbestimmten Austausch Betroffener sowie Angehöriger, um die Lebensqualität zu verbessern, Eigenverantwortung zu betonen und Teilhabe zu stärken.“

Bayernweit rund 1.200 Selbsthilfegruppen zum Thema „Sucht“

Bayern gibt es geschätzt rund 1.200 Selbsthilfegruppen aus dem Suchtbereich. Die Anonymen Alkoholiker sind eine vor fast 90 Jahren von ehemaligen Alkoholkranken in den USA gegründete Selbsthilfeorganisation. Sie ist im deutschsprachigen Raum in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertreten. In Deutschland gibt es sie seit 70 Jahren. Mitglied können nur Menschen werden, die eine Alkoholkonsumstörung haben. Die Selbsthilfeorganisation vermeidet eine zentrale Organisation und ihre Mitglieder bleiben weitgehend anonym.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

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