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„Alter Wirt“ in Aising fällt nicht unter Denkmalschutz

Alter Wirt in Aising. Foto: Ferdinand Staudhammer

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. August 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Aising / Rosenheim – Für alle, die für den Erhalt des „Alten Wirt“ im Rosenheimer Stadtteil Aising sind, ist das eine schlechte Nachricht: Das historische Gebäude fällt nicht unter den Denkmalschutz.

Was wird aus dem „Alten Wirt“ in Aising? Die Gerüchteküche in dem Rosenheimer Stadtteil Aising brodelt. Öffentlich bekannt ist aber noch nichts (wir berichteten).
Auch von Seiten der Stadtverwaltung gibt es aktuell noch keine Auskünfte zu konkreten Plänen. Aber das Amt für Denkmalpflege wurde jüngst damit beauftragt, zu überprüfen, ob das Gebäude oder zumindest Teile davon unter Denkmalschutz fallen.
Das Ergebnis liegt nun vor, wie die Pressestelle der Stadt am heutigen Montag (5.8.2024) auf Nachfrage von Innpuls.me  bestätigt hat.

„Alter Wirt“ ist kein Fall für den Denkmalschutz

Das Amt für Denkmalpflege kam demnach zu dem Ergebnis, dass das historische Gebäude aus dem Jahr 1838 kein Fall für ARt 1, Paragraph 1 des Denkmalschutzgesetzes ist. Darin heißt es im Wortlaut: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“.
Trifft mit dieser Entscheidung also nicht auf den „Alten Wirt“ in Aising zu. Bedeutet konkret: das Gebäude dürfte von rechtlicher Seite her auch abgerissen werden. Das wollen aber einige Anwohner und Gruppierungen in dem Rosenheimer Stadtteil, verhindern.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Ferdinand Staudhammer)

2 Kommentare

  1. > … Trifft damit also auf den „Alten Wirt“ in Aising zu. Bedeutet konkret: das Gebäude dürfte von rechtlicher Seite her auch abgerissen werden.

    Das erschließt sich mir jetzt als Begründung nicht? Sollte es heißen „trifft nicht zu“?

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    • Karin Wunsam

      Danke für den Hinweis – da ist tatsächlich das kleine Wort „nicht“ rausgeflogen und beim Gegenlesen nicht aufgefallen. Jetzt passt es.

      Antworten

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