Aschau / Landkreis Rosenheim – Am Mittwochabend (75.2025) verletzte eine Ukrainerin in einer Gemeinschaftsunterkunft bei einem Streit ihre minderjährige Tochter mittels eines gefährlichen Gegenstands. Erst am darauffolgenden Tag wurde die Tat über den Notruf mitgeteilt. Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim ermittelt wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung. Gegen die dringend tatverdächtige Mutter wurde Haftbefehl erlassen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bei einem Streit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Aschau soll eine ukrainische Frau mittleren Alters ihre minderjährige Tochter mittels eines gefährlichen Gegenstands verletzt haben. Erst am darauffolgenden Tag teilte eine weitere Angehörige den Vorfall über die Integrierte Leitstelle Oberland mit. Die minderjährige Tochter wurde aufgrund ihrer erheblichen Verletzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Nach einer operativen Versorgung erfolgte hier eine stationäre Aufnahme. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht für das Mädchen keine Lebensgefahr.
Im Rahmen der ersten Maßnahmen vor Ort durch Kräfte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Prien konnte die Tatverdächtige vorläufig festgenommen und das vermeintliche Tatwerkzeug aus der Wohnung sichergestellt werden.
Heute, am 09. Mai 2025, übernahmen Beamte des Kommissariats 1 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim die weiteren Ermittlungen in dieser Sache.
In Zusammenarbeit mit Kräften des Fachkommissariats 7 (Spurensicherung) und des Instituts für Rechtsmedizin München werden nun unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, die Untersuchungen in dieser Sache fortgeführt. Hierbei sind insbesondere die Hintergründe und das Motiv der Tat Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, stellte auf Grund des vorliegenden Sachverhalts Haftantrag gegen die dringend Tatverdächtige. Diese wurde im Laufe des heutigen Freitags (9. Mai 2025) dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Traunstein zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Haftbefehl gegen die Beschuldigte wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil ihrer minderjährigen Tochter.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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