„Wir müssen draußen bleiben“ Zugangsrechte mit Hund im städtischen Alltag

„Wir müssen draußen bleiben“ Zugangsrechte mit Hund im städtischen Alltag

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Als vierbeiniges Familienmitglied gehört der Hund einfach dazu und wird überall hin mitgenommen. Tatsächlich ist der Zugang mit Hund aber gar nicht in allen Bereichen problemlos möglich, vor allem wenn besondere Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Assistenzhunde bilden eine Ausnahme und dürfen ihre Menschen fast überall begleiten. 

In über 21 Prozent der bundesdeutschen Haushalte leben insgesamt über 10 Millionen Hunde. Das ist das Ergebnis einer Erhebung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Außerdem begleiten Vierbeiner ihre Menschen auch immer wieder durch den Alltag. An manchen öffentlichen Orten gelten dafür besondere Bestimmungen, über die sich Halter im Vorfeld informieren sollten, um mögliche Enttäuschungen zu vermeiden. Einige Regelungen unterscheiden sich sogar je nach Bundesland oder Stadt.

Öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen

In Bussen, Bahnen und Zügen sind Hunde in der Regel erlaubt. Mitunter gibt es Ausnahmen, die aggressive oder gefährliche Hunde von der Mitfahrt ausschließen. Kleine Hunde, etwa bis zur Größe einer Katze, dürfen meistens ohne zusätzliche Kosten mitfahren, wenn sie in einer Transportbox oder Reisetasche beispielsweise auf dem Schoß gehalten werden können. Für größere Hunde braucht es hingegen oft ein Kinderticket oder eine spezielle Fahrkarte. Üblicherweise gilt eine Leinen-, teilweise auch eine Maulkorbpflicht. Die Bestimmungen können auf den Websites der einzelnen Verkehrsverbünde eingesehen werden.
„In öffentlichen Einrichtungen und Behörden sind vor allem sachliche Kriterien entscheidend, ob ein Hund seinen Halter begleiten darf“, erklärt der auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Frank Richter. „Dabei geht es etwa um Hygieneregeln, die Gefährdung Dritter oder auch Rücksichtnahme auf Personen im Publikumsverkehr, die etwa Angst vor Hunden haben.“ Behörden nehmen in diesen Fällen ihr Hausrecht wahr und bringen beispielsweise im Eingangsbereich ein Hinweisschild an, das die Mitnahme von Hunden untersagt. Ein generelles Verbot oder spezifische Vorschriften, die dies einheitlich regeln, gibt es allerdings nicht.

Geschäfte und Restaurants

„Bei privaten Betreibern, also etwa in Geschäften, Cafés und Restaurants, gilt vor allem das Hausrecht: Erlauben die Betreiber Hunde, können diese mitkommen, verbieten sie Hunde in ihren Räumlichkeiten, müssen sich die Besitzer daran halten“, führt Richter weiter aus. Klar geregelt ist es hingegen in Lebensmittelgeschäften oder etwa der Küche in einem Restaurant: Nach der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene (EG Nr. 852/2004) müssen Unternehmen vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Auch in Arztpraxen und Krankenhäusern sind es neben der Vermeidung der Gefährdung Dritter vorrangig die hohen Hygienestandards, die das Mitführen von Hunden untersagen können.

Parks und Grünflächen

Grundsätzlich ist der Zugang zu Parks und Grünflächen mit einem Hund gestattet. In nahezu allen Parks gilt allerdings eine Leinenpflicht und das Laufen ohne Leine ist nur auf speziellen Freilaufflächen gestattet. Ob und welche Bedingungen vor Ort herrschen, kann sich je nach Bundesland und teilweise sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Insbesondere in Naturschutzgebieten und zur Brut- und Setzzeit besteht meist eine strikte Anleinpflicht. „Im Wald herrscht zur Leinenpflicht das Landesrecht“, erklärt der Experte. „In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen gibt es ganzjährig keine Pflicht, den Hund im Wald an einer Leine zu führen. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gibt es eine Leinenpflicht nur zur Brut- und Setzzeit – und in Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde ausschließlich auf Waldwegen ohne Leine laufen. In den übrigen Bundesländern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht im Wald.“

Arbeitsplatz

Ob Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. In vielen Unternehmen sind Hunde willkommen. Hier ist immer ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und den Kollegen zu empfehlen, ob generelle Gründe oder in Einzelfällen etwa Allergien dagegensprechen. Der Bundesverband Bürohund e.V. informiert auf seiner Website zu den positiven Effekten, die ein Bürohund auf die Arbeitsatmosphäre haben kann und berät zur Umsetzung im eigenen Unternehmen.

Hotels und Unterkünfte

In vielen Hotels und Ferienwohnungen sind Hunde, teils gegen einen Aufpreis, willkommen. Nach dem Urlaub mit Hund Report 2024 des Reiseanbieters Tui erlauben etwa 50 Prozent der Hotels in Deutschland Hunde in ihren Räumen. In der Regel wird darauf bereits im Rahmen der Buchung hingewiesen oder online können Halter die Suchergebnisse ausschließlich nach hundefreundlichen Unterkünften filtern. Findet sich keine derartige Information, sollte man nachfragen, um Konflikte zu vermeiden.

Sonderregelungen für Assistenzhunde

„Assistenzhunde wie Blindenführhunde genießen in Deutschland besondere Rechte“, erklärt Richter. „§ 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbietet, dass Menschen aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Und §12e des Behindertengleichstellungsgesetzes regelt entsprechend, dass Menschen mit Behinderung der Zutritt zu allen üblicherweise zugänglichen Bereichen nicht dadurch verwehrt werden darf, dass sie ein ausgebildeter Assistenzhund begleitet.“ Daher dürfen Assistenzhunde beispielsweise auch in Lebensmittelgeschäfte, Restaurants oder Krankenhäuser mitgenommen werden, selbst wenn es für andere Hunde untersagt wäre. Der Hund sollte dabei das offizielle Assistenzhund-Logo tragen und somit als Assistenzhund erkennbar sein. Außerdem sollte der Mensch auf Nachfrage seinen Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vorzeigen können, um mögliche Diskussionen zu vermeiden. Zentrale Fragen und Antworten unter anderem zu Eignung, Anerkennung und Prüfung des Assistenzhundes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Artikel auf seiner Website zusammengestellt: www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/Fragen-und-Antworten-AHundV/faq-ahundv-art.html
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 14. Februar

Namenstag haben: Licinius, Maron, Valentin

3 bekannte Geburtstagskinder:

– Renée Fleming (1959 – ist eine US-amerikanische Sopranistin, die zu den weltweit führenden Opernsängerinnen zählt.)

– Stephen A. Schwarzman (1947– ist ein US-amerikanischer Investmentbanker und Tycoon, der als Mitgründer und Chef von „Blackstone“ (1985) einem der weltweit größten Finanzinvestoren vorsteht und mit diesem zum Multimilliardär wurde.)

– Carl Bernstein (1944 – ist ein US-amerikanischer Journalist, der Anfang der 1970er-Jahre als Reporter der Washington Post zusammen mit Bob Woodward die Hintergründe der Watergate-Affäre aufdeckte.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1876: Alexander Graham Bell beantragt beim US-amerikanischen Patentamt das Patent für seine Erfindung des Telefons. Er kommt damit Elisha Gray um zwei Stunden zuvor, der Bell daher mit seinem Patentantrag unterliegt, obwohl er diesem mit seinen Versuchen zur Übertragung von Tönen bereits weit voraus ist.
  • 1747: In Paris entsteht die weltweit erste Ingenieurschule, die École des Ponts ParisTech.
  • 1981: Die erste Folge der ZDF-Show Wetten, dass..? wird mit dem Erfinder der Show, Frank Elstner, als Moderator ausgestrahlt.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)
Öffentlicher Eislauf im ROFA-Stadion

Öffentlicher Eislauf im ROFA-Stadion

Rosenheim – Öffentlicher Eislauf und Schuleislauf finden in der kommenden Woche (KW 08) im städtischen Eisstadion Rosenheim zu folgenden Zeiten statt:

Montag, 17. Februar: 8 bis 12:50 Uhr
Dienstag, 18. Februar: 8 bis 9:40 Uhr und 11:20 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 11:10 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Mittwoch, 19. Februar: 8 bis 9:40 Uhr und 11:20 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 11:10 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Donnerstag, 20. Februar: 8 bis 9:40 Uhr und 11:20 bis 12:50 Uhr sowie 20:15 bis 22 Uhr (Von 9:50 bis 11:10 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Freitag, 21. Februar: 8 bis 9:40 Uhr und 10:50 bis 12:50 Uhr (Von 9:50 bis 10:40 Uhr Unterbrechung wegen Starbulls-Training)
Samstag, 22. Februar: Kein öffentlicher Eislauf
Sonntag, 23. Februar: 13 bis 15 Uhr
Schlittschuhe und Lernhilfen für Kinder können gegen Gebühr im Eisstadion ausgeliehen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Ausstellung „Was bleibt“ in der Rosenheimer Erlöserkirche

Ausstellung „Was bleibt“ in der Rosenheimer Erlöserkirche

Rosenheim – Die Frage „Was bleibt?“ hat viele Facetten. Natürlich stellt sie sich uns am Lebensende, aber auch bereits vorher bei der Berufswahl, bei einem Umzug oder in vielen anderen Situationen. In der Erlöserkirche in Rosenheim findet ab 5. März eine Ausstellung zu diesem Thema statt.

Die Ausstellung befindet sich in den Räumen der Erlöserkirche in Rosenheim und kann dort vom 5. März bis 18. April zu den regulären Öffnungszeiten der Kirche (Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 17 Uhr) besucht werden. Der Veranstalter ist die Stiftung „Kirchen(t)räume“.
Bei der Ausstellung selbst steht zwar primär das Lebensende im Vordergrund, doch während des Ausstellungszeitraums finden in der Stadt und dem Landkreis Rosenheim zahlreiche Veranstaltungen rund um das Thema „Was bleibt“ statt, bei denen die Fragestellung auch aus der Perspektive anderer Lebensstadien beleuchtet wird. Somit ergänzen sich Ausstellung und Veranstaltungen und nähern sich der Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven an.

Eröffnung mit Gottesdienst und Empfang

Los geht es am 5. März um 18 Uhr in der Erlöserkirche in Rosenheim (Königstraße 23) Hier eröffnen ein Gottesdienst am Aschermittwoch sowie ein sich anschließender Sektempfang die Ausstellung.
Im Eröffnungsgottesdienst singt der Kammerchor unter der Leitung von Kirchenmusikdirektor Andreas Hellfritsch. Liturgie und Predigt feiern Dekanin Dagmar Häfner-Becker und Pfarrer Dr. Richard Graupner.
Informationen zur Stiftung „Kirchen(t)räume“ finden Sie unter: https://www.dekanat-rosenheim.de/bildung-und-gesellschaft/stiftung-kirchentraeume.
Aktuelle Ausstellungsinformationen und alle Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausstellung findet man zudem auf der Homepage des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Rosenheim unter: https://www.dekanat-rosenheim.de/.
(Quelle: Pressemitteilung Evang.-Luth. Dekanats Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wahlbekanntmachung der Stadt Rosenheim

Wahlbekanntmachung der Stadt Rosenheim

Rosenheim – Am 23. Februar wählen die Rosenheimer den neuen Bundestag in 30 allgemeinen Wahlbezirken. Zusätzlich ermitteln 30 Briefwahlvorstände das Briefwahlergebnis.

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag, 23. Februar, zwischen 8 Uhr und 18 Uhr möglich. Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte zu wählen hat. Um wählen zu können, hat der Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Das Briefwahlergebnis wird in 20 Abstimmungsräumen im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt. Weitere 10 Abstimmungsräume für die Briefwahl sind in der Johann-Rieder Realschule.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich, soweit dies das Wahlgeschäft nicht beeinträchtigt.
Wahlberechtigte mit einem Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Wahlkreis 221 Rosenheim oder per Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss dies im Wahlamt der Stadt Rosenheim beantragen (spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr). Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bei der Stadt Rosenheim um 18 Uhr abgegeben sein. Der Hausbriefkasten befindet sich am Rathaus.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Spende für BRK-Herzenswunsch-Hospizmobil

Spende für BRK-Herzenswunsch-Hospizmobil

Rosenheim – Die Gemeinschaft katholischer Frauen Vogtareuth spendete 400 Euro aus dem Erlös des Adventsbasars für das Herzenswunsch Hospizmobil, ein ehrenamtliches Angebot des Bayerischen Roten Kreuzes Rosenheim.

Etwas Licht, Freude und schöne Augenblicke ins Leben von schwer und unheilbar erkrankten Menschen bringen, das ermöglicht das Herzenswunsch Hospizmobil. Ein qualifiziertes Team vom BRK begleitet dabei Betroffene und erfüllt Wünsche, die auf Grund von eingeschränkter Mobilität oder fehlender finanzieller Mittel ansonsten nicht mehr möglich wären. Das Team des Hospizmobils bedankte sich herzlich für die Spende der katholischer Frauen Vogtareuth .
Weitere Informationen zum Herzenswunsch Hospizmobil des BRK findend man unter www.brk-rosenheim.de/herzenswunsch.
(Quelle: Pressemitteilung BRK Rosenheim / Beitragsbild: Die Vertreterinnen der Gemeinschaft katholischer Frauen Vogtareuth übergeben den Spendenscheck an Gitti Baumann (Mitte) vom Herzenswunsch-Team. Copyright BRK Rosenheim)

Seitenschläfer oder Sphinx-Haltung? Was die Schlafposition der Katze verrät

Seitenschläfer oder Sphinx-Haltung? Was die Schlafposition der Katze verrät

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Katzen schlafen einen Großteil des Tages. Manchmal nehmen sie dabei die unmöglichsten Positionen ein oder wechseln ihren Schlafplatz, um sich in wieder anderer Pose auszustrecken. Wer seine Katze beim Dösen beobachtet, kann dadurch viel über ihre Stimmung und ihren Gesundheitszustand lernen.

Katzen gelten als mystische Wesen, die man nur lieben, aber nicht verstehen kann. Stimmt nicht, meint die Katzenverhaltenstherapeutin Katja Rüssel: „Wer die Schlafposition seiner Katze analysiert, kann dabei viel über sie erfahren.“
Natürlich können auch äußere Reize die Körperhaltung der Katze beim Schlafen beeinflussen. Ist es sehr warm, wird der Körper eher ausgestreckt und eine kühle Fliese erscheint verlockend. Ist es kalt, rollt die Katze sich vermutlich stärker zusammen. Die Expertin betont aber auch die Rolle der inneren Einflüsse: „Hunger, Durst, Einsamkeit oder andere Grundbedürfnisse beeinflussen das Schlafverhalten. Dann wirkt die Katze häufig unruhig und kann nicht vollständig entspannen.“
Die Katzenverhaltenstherapeutin erklärt, was die verschiedenen Körperhaltungen bedeuten können:

Offene, seitliche Schlafposition

„Eine entspannte Katze, die sich wohlfühlt, liegt meist seitlich und offen“, sagt Rüssel. „Der Kopf zeigt dabei häufig locker nach vorne, das Fell liegt glatt und der Brustkorb hebt und senkt sich regelmäßig und ruhig.“

Entspannte Rückenlage

Legt sich die Katze zum Schlafen auf den Rücken und offenbart damit ihren empfindlichen Bauch, kann das als absolutes Vertrauen gedeutet werden. Sie fühlt sich sicher.

Zuckende Pfoten, leise Laute

Die Katzenexpertin entwarnt bei kleinen Bewegungen und Geräuschen: „Wenn das Tier in entspannter Lage zwischendurch nach etwas schnappt, leise maunzt oder ihre Pfoten zucken, dann ist das an sich unproblematisch. Vermutlich träumt sie gerade einfach.“

Kauerhaltung

Fühlt eine Katze sich unwohl oder hat sogar Schmerzen, dann nimmt sie häufig eine Kauerhaltung ein. „Sie liegt nicht mehr seitlich, sondern kauert sich zusammen, die Beine untergeschlagen, der Rücken vielleicht etwas aufgewölbt, man spricht deshalb auch von der Sphinx-Haltung“, erklärt die Katzenverhaltenstherapeutin. „Ein wichtiges Merkmal ist dabei der Kopf: Ist er Richtung Brust gesenkt und die Ohren sind nach außen und unten gedreht, spricht das für Schmerzen. Ist der Kopf aufmerksam erhoben und sie schaut sich hin und wieder neugierig um, kann es auch nur ein Dösen oder Langeweile sein.“

Schnelle Atmung

Auch an einer schnelleren Atmung oder empfindlichen Reaktionen auf Berührungen können Schmerzen erkannt werden. Katzenhalter sollten ihr Heimtier daher regelmäßig beobachten und den Tierarzt aufsuchen, wenn ihnen verschiedene untypische Verhaltensweisen auffallen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 13. Februar

Namenstag haben: Castor, Christina, Gosbert, Irmhild, Reinhilde, Wiho

3 bekannte Geburtstagskinder:

– Robbie Williams (1974 – ist ein britischer Sänger und Musiker, der in den 1990ern als Mitglied der Boygroup „Take That“ bekannt wurde.)

– Heikko Deutschmann (1962 –  ist ein österreichischer Fernseh- und Theater-Schauspieler.)

– Beate Klarsfeld (1939 –  ist eine deutsche Journalistin, die sich für die Aufdeckung von NS-Verbrechern einsetzte und durch ihre Ohrfeige gegenüber dem ehemaligen NSDAP-Mitglied und damaligen Bundeskanzler Kiesinger bundesweit bekannt wurde.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1881: Die erste Ausgabe der radikal-feministischen Zeitschrift La Citoyenne von Hubertine Auclert erscheint in Paris.
  • 1981: Der australische Medienunternehmer Rupert Murdoch erwirbt die traditionsreichen Londoner Zeitungen The Times und The Sunday Times.
  • 2000: Einen Tag nach dem Tod von Charles M. Schulz erscheint der letzte Peanuts-Comicstrip in den Sonntagszeitungen.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)
Kultur für alle

Kultur für alle

Rosenheim – Ausstellungen, Konzerte, Theater für Menschen mit geringem Einkommen. Gestern am 11. Februar startet die Aktion „Kultur für alle“. Die Aktion des Kulturforums Rosenheim in Zusammenarbeit mit den Sparkassenstiftungen Zukunft für die Stadt und den Landkreis Rosenheim möchte auch dieses Jahr allen Menschen die Teilhabe an der Kultur der Region ermöglichen.

Menschen mit geringem Einkommen haben hier die Möglichkeit an Kulturveranstaltungen teilzunehmen. 23 Kulturveranstalter und Ausstellungen haben sich in diesem Jahr an dem Projekt beteiligt, sechs mehr als im vergangenen Jahr. Das Angebot reicht von Familienprogrammen über Theater und Konzerte, über das Gitarrenfestival in Bad Aibling bis zu Highlights im KUKO sowie im Ausstellungszentrum Lokschuppen Rosenheim
„Teilhabe an Kultur ist für alle Menschen wichtig, deshalb unterstützen wir das Projekt“, sagt Alexa Dietz von den Sparkassenstiftungen Zukunft. „Nur durch die Förderung der Sparkassenstiftungen können wir das Projekt nach diesem speziellen Rosenheimer Modell durchführen“, ergänzt Reinhart Knirsch der Initiator des Projektes und Vorsitzender des Kulturforums Rosenheim. „Das heißt, es werden ganz reguläre Karten oder Gutscheine an Interessierte mit geringem Einkommen ausgegeben. Der Gegenwert wird den Kulturveranstaltern von den Sparkassenstiftungen Zukunft erstattet. Das ist der Hauptunterschied zu ähnlichen Projekten im Bundesgebiet, wo meist Restkarten ausgegeben werden.“
Eine weitere Besonderheit ist die Verteilung der Karten über die Tafeln in Stadt und Landkreis Rosenheim und über einige andere Ausgabestellen. Dort sind die Karten beziehungsweise Gutscheine in der Regel zu einer kleinen, symbolischen Schutzgebühr erhältlich. Gutscheine können rechtzeitig vor der Veranstaltung in Karten getauscht werden. So wird ein unbürokratischer und einfacher Zugang zu den Kulturveranstaltungen ermöglicht. „Niemand muss sich an der Abendkasse als Geringverdiener zu erkennen geben”, meint Reinhart Knirsch. Alle Menschen mit geringem Einkommen, die bei der Tafel einkaufen dürfen, können das Angebot nutzen. Nicht nur Bezieher von Bürgergeld, auch Menschen mit geringer Rente oder Geringverdiener mit Wohngeldanspruch gehören in der Regel zu den Berechtigten.

Ausgabestellen der Karten

Die Mitarbeiter der Tafeln haben den direkten Kontakt zu Menschen mit geringem Einkommen. Sie bekamen in den vergangenen Jahren viel positives Feedback auf die Aktion von ihren Kunden: „Das hätten wir uns sonst niemals leisten können“, hörten die Mitarbeiter der Tafeln häufig.
Eine Liste der Ausgabestellen und weitere Informationen findet man auf der Homepage des Kulturforums Rosenheim Flyer: www.kulturforum-rosenheim.de/wp-content/uploads/2025/01/Flyer-Kfa-2025.pdf
Ausgabestellen: www.kulturforum-rosenheim.de/wp-content/uploads/2025/02/Ausgabestellen-2025.pdf
Faltblätter mit den Kulturangeboten gibt es unter anderem bei den Tafeln und bei den Geschäftsstellen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling.
(Quelle: Pressemitteilung Kulturforum Rosenheim und der Sparkassenstiftungen Zukunft / Beitragsbild: Günther Pichler (Tafel) Reinhart Knirsch (Kulturforum), Alexa Dietz (Stiftungen), Horst Steppi (Tafel) Copyright Kulturforum Rosenheim)

5G-Campusnetz an der Technischen Hochschule Rosenheim

5G-Campusnetz an der Technischen Hochschule Rosenheim

Rosenheim – Gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft hat die TH Rosenheim ein hochmodernes 5G-Campusnetz am Forschungslabor proto_lab realisiert. Das mobilfunkbasierte Netzwerk wird unabhängig vom öffentlichen Netz betrieben, um die Forschung und Lehre im Bereich drahtlose Konnektivität voranzubringen.

Der Begriff Campusnetz hat an sich nichts mit einem Hochschulcampus zu tun, sondern beschreibt ein lokal begrenztes Netzwerk, das für besondere Anforderungen ausgelegt ist. 5G wiederum ist die fünfte Generation der drahtlosen Mobilfunktechnologie. Sie bietet höhere Upload- und Download-Geschwindigkeiten, konsistentere Verbindungen und eine höhere Kapazität als frühere Netzwerke. 5G ist deutlich schneller und zuverlässiger als die derzeitigen 4G-Netze und schafft die Voraussetzungen für wichtige Zukunftstechnologien, die sehr zuverlässige Hochgeschwindigkeits-Datenverbindungen erfordern.
„Im proto_lab beschäftigen wir uns unter anderem mit dem Thema Industrie 4.0, also mit der intelligenten Vernetzung von Maschinen und Abläufen mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Campusnetz eröffnet uns ganz neue Möglichkeiten in Forschung und Lehre“, betont Professor Oliver Kramer von der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen. Ein Schwerpunkt im Labor sind seinen Worten nach fahrerlose Transportsysteme, die keinen eigenen Rechner an Bord haben, sondern über ein Funkmodul mit einer Basisstation kommunizieren. „In unserem 5G-Netz können wir Dinge erproben, die für einen späteren Praxiseinsatz wichtig sind“, so Kramer.

Zwei verschiedene Perspektiven in einem Projekt

Die Hochschule vereint im Projekt zwei verschiedene Perspektiven. Zum einen die von konkreten Anwendungen, bei denen das Thema Künstliche Intelligenz eine immer größere Rolle spielt. Hier bringt sich zusammen mit Kramer vor allem Professor Noah Klarmann ein, der sich im Rahmen einer Forschungsprofessur mit den Einsatzmöglichketen von KI befasst. Die andere Perspektive zielt auf die technischen Grundlagen ab, die für die Lehre im Bereich Datenkommunikation und Hochfrequenztechnik an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften wichtig sind. Experten hierfür sind die Professoren Holger Stahl und Markus Stichler.
Eingerichtet wurde das Campusnetz mit den Unternehmen Mugler SE mit Sitz in Oberlungwitz (Sachsen) und Kontron aus Slowenien. Das Projekt ist zunächst auf vier Jahre angelegt.
(Quelle: Pressemitteilung TH Rosenheim / Beitragsbild: Gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft hat die TH Rosenheim im proto_lab ein hochmodernes Campusnetz eingerichtet. Copyright Karsten Binninger)

Bayerisches Kabarett mit „De Stianghausratschn“ in Bruckmühl

Bayerisches Kabarett mit „De Stianghausratschn“ in Bruckmühl

Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – „De Stianghausratschn“ alias Rosi Spielberger singt am Freitag, 21. Feburar um 20 Uhr in Bruckmühl, im bayerischen Dialekt über Geschichten aus dem Leben.

Sie singt und ratscht in der Bruckmühler Kulturmühle, Bahnhofstraße 10, über den eigenen Mann der mit Gott und der Welt diskutiert, aber natürlich nicht ratscht, über ihre drei inzwischen „erwachsenen“ Kinder, die immer wieder Stoff für neue Geschichten liefern, oder über ihre skurrile Erfahrung mit „chat gpt“ und der Erkenntnis „oid wead ma hoid“.
Situationen die jeder kennt und schon erlebt hat. Dazu passen aber auch nachdenkliche Lieder wie „egal wos ois bassiert“ oder „scheena, bunta Schmetterling“. Natürlich kommt auch das „Ratschn, Tratschn und Leidausrichten“ nicht zu kurz, denn ihre fünf Puppen „Frau Gscheid, Herr Professor, Herr Herr und Frau Haferl und deren Enkel Linus“ haben viel zu erzählen.
Tickets gibt es unter www.muenchenticket.de sowie in allen MünchenTicket-Vorverkaufsstellen, in der Bücherei Bruckmühl, Bahnhofstraße 10 und an der Abendkasse (sofern verfügbar).
(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Tagesseminar in Traunstein: Neu als Führungskraft

Tagesseminar in Traunstein: Neu als Führungskraft

Traunstein: Die IHK veranstaltet ein Tagesseminar in Traunstein am 25, Februar zum Thema: „Neu als Führungskraft, Modul 2, Ihr erfolgreicher Start als Führungskraft“

Man erhält dort Einblicke in das neue Arbeitsfeld und vertieft das Verständnis von Führung. Man lernt Führungsstile kennen, erfährt wie man Konflikte meistert und kann so seinen eigenen Führungsstil entdecken. Kenntnisse aus Modul 1 sind wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme.
Termininformationen: 25. Februar von 9 bis 17 Uhr bei der IHK-Akademie Traunstein.  Anmeldung Hier.
Auch kann man Folgemodule „Neu als Führungskraft, Modul 3 und 4“. kennenlernen: Weitere Informationen: Sabrina Leutner, Tel. 0861 90953 201, leutner@ihk-akademie-muenchen.de
(Quelle: Pressemitteilung IHK / Beitragsbild: Symbolfoto re)