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Ballon bremst S-Bahnverkehr im München

Eröffnung Rosenheimer Herbstfest 2023. Fotos: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. Dezember 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Mündchen – Ein Alu-Ballon bremste am vergangenen Samstag den S-Bahnverkehr in München. Er geriet in die Oberleitung und sorgte für einen Lichtbogenüberschlag mit Brandalarm.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Kurz vor 1 Uhr geriet am Gleis 1 des S-Bahnsteiges im Tiefgeschoss des Hauptbahnhofes München ein aluminiumbeschichteter Heliumballon mit der Oberleitung in Kontakt. Durch eine explosionsartige Umsetzung eines Lichtbogens wurde ein ca. 20 x 20 cm großes Betonstück aus der Decke herausgelöst und fiel in den Gleisbereich. Die Oberleitung wurde nicht beschädigt.

Die S-Bahnen konnten nach kurzem Einsatz der Feuerwehr zwecks vermeintlicher Brandauslösung weiterfahren. Reisende, die sich am S-Bahnsteig befanden, wurden nicht verletzt. Kurzzeitig war der angrenzende Durchgang zur U-Bahn und dessen Bahnsteig sowie das Zwischengeschoss für mögliche Einsatzmaßnahmen geräumt worden. Der Besitzer des Ballons konnte nicht festgestellt werden. Ermittlungen wegen Störung öffentlicher Betriebe wurden eingeleitet. Weitergehende Reparaturarbeiten waren weder an der Oberleitung noch im Deckenbereich notwendig.

Bundespolizei und Deutsche Bahn warnen vor Alu-Ballonen in Bahnhöfen

Bundespolizei und Deutsche Bahn AG warnen vor der Mitnahme aluminiumbeschichteter Ballone in Bahnhöfe und insbesondere in Haltepunkte des S-Bahn-Stammstreckentunnels und weisen darauf hin, dass die Mitnahme in befülltem Zustand verboten ist! Immer wieder verursachen Alu-Ballone Kurzschlüsse im Stromnetz der S-Bahn. Dadurch werden Reisende gefährdet und der Bahnverkehr kann zum Teil erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu gibt es von der Bahn auch ein Erklärvideo. 
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)
 

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