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Bayerischer Tierschutzpreis 2024 – jetzt bewerben

steinbock

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. April 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München / Bayern – Das Bayerische Umweltministerium lobt auch im Jahr 2024 den Bayerischen Tierschutzpreis aus. Der Preis würdigt Personen und Institutionen mit Wohnort oder Sitz in Bayern, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben.

Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu am gestrigen Freitag (5.4.2024) in München: „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen.“

Leitsatz „Wissen schützt Tiere“

2024 sollen herausragende Leistungen und Initiativen im Tierschutz nach dem Leitsatz „Wissen schützt Tiere“ ausgezeichnet werden. Der Tierschutzpreis ist mit 12.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird Minister Glauber einen Sonderpreis verleihen.

 Vorschläge können unter dem Stichwort „Tierschutzpreis 2024“ geschickt werden an:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
poststelle@stmuv.bayern.de.

Die Bewerbung sollte eine konkrete Beschreibung der Tierschutzinitiative, eine Begründung und die Postanschrift der vorgeschlagenen Personen, Betriebe oder Institution enthalten. Einsendeschluss ist der 1. Juli 2024 (Poststempel / Eingangsdatum E-Mail zählt).
Die Jury für den Tierschutzpreis setzt sich aus Vertretern von Umweltministerium, Tierschutzbeirat, Tierschutzorganisationen, Wissenschaft und Landwirtschaft zusammen. Gegen die Auswahlentscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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