München – Das Europäische Parlament hat einen neuen Rechtsrahmen für sogenannte neue genomische Techniken (NGT) in der Pflanzenzüchtung beschlossen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt Teile der Entscheidung, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf bei den Regelungen zu Patenten auf Pflanzen.
Bei den neuen genomischen Techniken handelt es sich um moderne Züchtungsverfahren, die nach Ansicht ihrer Befürworter die Entwicklung widerstandsfähigerer oder besser an veränderte Umweltbedingungen angepasster Kulturpflanzen erleichtern können.
Was genau sind neue genomische Techniken (NGT)?
Neue genomische Techniken sind moderne Verfahren der Pflanzenzüchtung. Anders als bei der klassischen Züchtung werden dabei gezielt Veränderungen im Erbgut von Pflanzen vorgenommen oder bestimmte genetische Eigenschaften präzise verändert.
Befürworter sehen darin die Möglichkeit, Pflanzen schneller an Herausforderungen wie Trockenheit, Krankheiten oder den Klimawandel anzupassen. Kritiker warnen dagegen vor möglichen Risiken und fordern weiterhin strenge Kontrollen sowie Transparenz für Verbraucher.
Das Europäische Parlament hat nun einen Rechtsrahmen beschlossen, der zwischen zwei Kategorien unterscheidet. Während NGT-2-Pflanzen weiterhin unter die bestehenden Gentechnikvorschriften fallen sollen, ist für NGT-1-Pflanzen ein eigenes Verfahren mit behördlicher Prüfung und Zulassung vorgesehen. Die Diskussion über Patente auf solche Pflanzen sowie die endgültige Ausgestaltung der Regelungen auf europäischer Ebene ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der BBV bewertet insbesondere die künftig vorgesehene Unterscheidung zwischen Pflanzen der Kategorien NGT-1 und NGT-2 positiv. Nach Angaben des Verbandes sollen NGT-2-Pflanzen weiterhin vollständig unter das bestehende Gentechnikrecht fallen. Für NGT-1-Pflanzen ist dagegen ein eigener Rechtsrahmen mit behördlicher Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung bis zum Saatgut vorgesehen.
BBV sieht Patentfrage als zentrale Herausforderung
Kritisch sieht der Verband weiterhin die Möglichkeit der Patentierung von Pflanzen. Nach Angaben des BBV gehört die Ablehnung von Pflanzenpatenten seit Jahren zu den zentralen Forderungen des Verbandes.
„Züchtung ist seit jeher ein zentraler Baustein zur Verbesserung und Anpassung unserer Kulturpflanzen. Neue Züchtungsmethoden können dabei ein weiteres wichtiges Werkzeug sein“, sagt Hermann Greif, Pflanzenbaupräsident des Bayerischen Bauernverbands. „Entscheidend ist jedoch, dass sie nicht zu neuen Abhängigkeiten für Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung führen.“
Mit Blick auf die Patentfrage erklärt Greif: „Patente auf Pflanzen lehnen wir ab. Jetzt gilt es, die bestehenden Regelungen so weiterzuentwickeln, dass Züchterfreiheit und Landwirteprivileg dauerhaft gesichert bleiben und keine zusätzlichen Abhängigkeiten für Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung entstehen.“
Verband kündigt weiteres Engagement an
Der Bayerische Bauernverband kündigte an, sich weiterhin auf europäischer Ebene für Änderungen bei den Patentregelungen einzusetzen.
Hermann Greif betont: „Ziel muss es sein, die Chancen der neuen Züchtungsmethoden zu nutzen und gleichzeitig die Vielfalt in der Pflanzenzüchtung sowie die Unabhängigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe dauerhaft zu sichern.“
(Quelle: Bayerischer Bauernverband (BBV) / Beiitragsbild: Symbolfoto re)


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