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Belohnung ausgesetzt: Wer weiß, wer Katze in der Kastenau tötete?

Ein Fluss im Hintergrund Berge, Wolken spiegeln sich im Wasser. Copyright Josefa Staudhammer

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. Dezember 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Kastenau / Rosenheim Nach dem qualvollen Tod einer Katze am Freitagnachmittag (28.11.2025) im Rosenheimer Ortsteil Kastenau (wir berichteten)  hat die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt. Passanten hatten das Tier leblos mit einem Strick um den Hals an einem Ast im Inn hängen sehen. Laut Polizei starb die Katze offenbar durch Ertrinken.

Die Polizei Rosenheim hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Zeugen, die Hinweise zum Vorfall geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 08031/200-2200 zu melden.
PETA bittet zusätzlich um Hinweise, die zur rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person oder Personen führen. Beobachtungen können telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail an die Tierrechtsorganisation gemeldet werden – auch anonym.

Fall von Tierquälerei kein Einzelfall

„Die Person, die die Katze so qualvoll getötet hat, muss schnellstmöglich ermittelt werden“, erklärt Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. Sie weist darauf hin, dass Fälle von Tierquälerei erschreckend häufig vorkommen: „Erschreckenderweise registrieren wir beinahe täglich Fälle, in denen Katzen verletzt, misshandelt oder getötet werden – sei es durch Tritte, ätzende Substanzen oder andere Formen der Gewalt.“
PETA fordert strengere Strafen bei Tierquälerei, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Fachleute aus Psychologie und Justiz sehen einen Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Tiere und späteren Gewalttaten gegen Menschen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes schätzt, dass 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter zuvor Tiere gequält haben.

Tierquälerei ist in Deutschland ein Straftatbestand nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA weist zudem auf ihre Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ hin, die als Informationsquelle für Polizei, Staatsanwaltschaft und soziale Einrichtungen dient.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: PETA / Beitragsbil

1 Kommentar

  1. DEM SCHLIESSE ICH MICH PRIVAT AN UND

    ERHÖHE DIE BELOHNUNG UM WEITERE EINTAUSEND EURO (1000.- EURO)

    FÜR HINWEISE, DIE ZUR RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG DES ODER DER TÄTER FÜHREN

    Bernhard Baron Boneberg – Rosenheim

    Zur Geltendmachung des Anspruches.

    meine Kontaktdaten sind der Redaktion bekannt bzw. auch leicht im Internet zu ersehen.

    Antworten

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