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Bewegender Vortag über die NS-Krankenmorde im Wasserburg

von links: Dr. Karsten Jens Adamski, Geschäftsführer, Kerstin Weinisch, Pflegedirektorin, Wolfgang Schmid, Leiter Psychiatriemuseum, Nikolaus Braun, Bezirksarchivar, Prof. Dr. Peter Zwanzger, Ärztlicher Direktor. Foto: kbo-Inn-Salzach-Klinikum

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Juni 2025

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Wasserburg / Landkreis Rosenheim – „…verlegt in eine unbekannte Anstalt“ – Einen bewegenden Vortrag über die NS-Krankenmorde gab es jüngst im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur Erinnerungskultur des kbo-Inn-Salzach-Klinikums. 

Referent war der Bezirksarchivar Nikolaus Braun. Zahlreiche Interessierte nahmen an der Veranstaltung in der Ärztebibliothek des Klinikums teil, „Die Auseinandersetzung mit der Geschichte unseres Hauses ist uns ein zentrales Anliegen. Umso dankbarer sind wir, dass wir mit Nikolaus Braun einen ausgewiesenen Kenner der regionalen Geschichte gewinnen konnten, dessen Expertise einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur leistet“, so Jens Adamsi, Geschäftsführer des kbo-Inn-Salzach-Klinikums in seiner Begrüßung.

Braun gab in seinem Vortrag einen erschütternden Einblick in die erste Phase der nationalsozialistischen Krankenmorde, bei denen zwischen 1940 und 1941 über 70.000 Menschen ermordet wurden – darunter mehr als 500 Patientinnen und Patienten aus der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Gabersee, die in der Tötungsanstalt Hartheim bei Linz den Tod fanden.

Mit dem Krieg gegen Polen begann auch der Krieg nach Innen

Anhand des Schicksals von Maria Linner, geboren 1899 in Dachau, illustrierte Braun eindrücklich die systematische Vorgehensweise der Täter. Linner war eines von vielen Opfern, das über Gabersee nach Hartheim deportiert und dort ermordet wurde. Im Zentrum des Vortrags stand auch die sogenannte „Hitler-Ermächtigung“, datiert auf den 1. September 1939. Braun betonte die historische Brisanz dieses rückdatierten Schreibens, das Adolf Hitler nicht in seiner Funktion als Staatsoberhaupt, sondern auf privatem Briefkopf verfasste – ohne juristische Legitimation. Ein Randvermerk des damaligen Reichsjustizministers Franz Gürtner dokumentiert, dass das Schreiben dem Reichsjustizministerium erst Ende August 1940 übergeben wurde. „Die Rückdatierung bedeutet:: Mit dem Beginn des Krieges gegen Polen begann auch der nach Innen –  nur ein rassisch reiner, gesunder ´Volkskörper´ kann überleben und den Kampf um ´Lebensraum´ gewinnen“,, so Braun.

Der Archivar erläuterte im weiteren Verlauf die organisatorische Durchführung der NS-Krankenmorde durch die zentrale Dienststelle in Berlin. Ein zentrales Instrument der Selektion waren sogenannte „Meldebögen“, die auch an die Anstalt Gabersee verschickt wurden. Diese Formulare erfassten Angaben zur Diagnose, Arbeitsfähigkeit, zum Verhalten sowie zur wirtschaftlichen Belastung durch die Betreuung. Drei von der Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG) eingesetzte ärztliche Gutachter bewerteten die ausgefüllten Bögen unabhängig voneinander – mit einem Plus oder Minus, wobei das Plus einem Todesurteil gleichkam.

Arbeitsfähigkeit war zentrales Selektionskriterium

Wie Braun betonte, handelte es sich um ein erschreckend schlichtes Verfahren: Die Gutachter, allesamt Mediziner, entschieden anhand eines einseitigen Formulars über Leben oder Tod. Dabei sei nachweislich in erster Linie nicht der Schweregrad der Erkrankung ausschlaggebend gewesen, sondern vor allem ein ökonomisches Kriterium: „Die Forschung hat gezeigt, dass insbesondere der Aspekt der Arbeitsfähigkeit über das Schicksal eines Menschen entschied.“

Die Ermordung von Tausenden Patienten sei vor allem deshalb möglich gewesen, weil sie von ärztlicher Seite nicht nur hingenommen, sondern aktiv mitgetragen wurde. „Die Tötung wurde möglich, weil sie von Ärzten akzeptiert und praktiziert wurde“, erklärte Braun. Gleichwohl hob er hervor, dass es keineswegs eine geschlossene Zustimmung innerhalb der Psychiatrie gegeben habe. Im Gegenteil: „Tatsächlich war der Großteil der Psychiater dagegen.“ Allerdings habe eine kleine, entschlossene Minderheit einflussreiche Positionen besetzt – und ihre Haltung damit effektiv durchsetzen können.

„Utz war ein Beamter alten Typs“

Ein besonderes Augenmerk legte Braun auf die Rolle des damaligen Anstaltsleiters von Gabersee, Dr. Friedrich Utz. Über ihn äußerte er sich differenziert: „Utz musste gewusst haben, was mit seinen Patienten geschieht, war aber der Ansicht, dass er nichts dagegen anrichten konnte und hat die Dinge daher geschehen lassen. Er war ein Beamter alten Typs, aber sicherlich keiner, der dem Nationalsozialismus zugewandt war. Seinen Mitarbeitern gegenüber war er strenger Chef, für die Menschen, die sich in seiner Obhut als Mediziner befanden, tat er aber alles.“

Zum Abschluss seines Vortrags erinnerte Nikolaus Braun an einzelne Persönlichkeiten, die sich dem nationalsozialistischen Krankenmord widersetzten. Beispielsweise Hans Römer, Direktor der psychiatrischen Anstalt Illenau, wandte sich gegen die systematischen Tötungen und versuchte mehrfach, den Abtransport von Patientinnen und Patienten zu verhindern. Hans Adam Spatz, Vorstand des Landesfürsorgeverbands Oberbayern, setzte sich ebenfalls aktiv für den Schutz der Betroffenen ein. Und auch Otto Strauß, Pfarrvikar in Egling-Haar, engagierte sich gegen die Euthanasie-Morde. Diese Beispiele zeigen, dass es trotz des repressiven Systems Menschen gab, die den Mut fanden, sich dem verbrecherischen Vorgehen entgegenzustellen.
(Quelle: Pressemitteilung kbo-Inn-Salzach-Klinikum / Beitragsbild: kbo-Inn-Salzach-Klinikum)

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