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Biberdamm illegal beseitigt

Biber mit Ast im Maul schwimmend

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Dezember 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Feldkirchen – Westerham / Landkreis Rosenheim – Im Mühlbach in Feldkirchen-Westerham wurde ein Biberdamm illegal beseitigt. Das Landratsamt Rosenheim geht davon aus, dass dabei schweres Gerät zum Einsatz kam. Die Polizei sucht Zeugen.

Den Biberdamm im Sonnleitenweg gab es bereits seit mehreren Jahren. Um Überschwemmungen der umliegenden Felder zu vermeiden, hatte das Landratsamt Rosenheim mehrere Drainagerohe in den Damm des Nagers eingebracht, um so den Wasserstand zu regulieren.
Aufgrund der Ausmaße des Bauwerks sei davon auszugehen, dass dieser händisch nicht zu entfernen war. Laut Polizeiinspektion Bad Aibling muss schweres Gerät zum Einsatz gekommen sein, um den Damm zu beseitigen. Das Gehölz wurde am angrenzenden Ufer abgelegt. 
Die Polizeiinspektion Aibling hat die Ermittlungen zu einem Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Unerlaubte Eingriffe in den Lebensraum des Bibers sind demnach strafbewährt. 

Der Tatzeitraum kann nur grob eingeschätzt werden. Zur Aufklärung des Vorgangs bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung: 

  • Wer hat in der Zeit vom 9. November bis 9. Dezember verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Mühlbachs im Sonnleitenweg in Feldkirchen-Westerham gemacht?
  • Konnten größere Fahrzeuge oder beispielsweise ein Rückewagen festgestellt werden?
    Hinweise zu der Entfernung des Biberdamms nimmt die Polizeiinspektion Bad Aibling unter Telefon 08061 / 90730 entgegen.
    (Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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