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Bilanz der Bundespolizei zur Münchner Sicherheitskonferenz

Symbolfoto Bundespolizei.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. Februar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Bis zum gestrigen Sonntagabend (18.2.2024) lief der Einsatz der Bundespolizei anlässlich der 60. Munich Security Conference (MSC 2024). Schon jetzt zieht die Bundespolizei, die in ihrem Zuständigkeitsbereich dem Gebiet der Bahnanlagen verstärkt unterwegs war, eine vorläufige positive Bilanz.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Einsatzleiter Leitender Polizeidirektor Steffen Quaas zeigte sich sehr zufrieden: „Zum einen war es die wieder einmal sehr gute Zusammenarbeit mit allen Sicherheitsbehörden vor und während des Einsatzes, zum anderen auch die sehr gute Vorbereitung, mit der letztlich auch alle Unterstützungskräfte in den Einsatz gehen konnten, die zum gelungenen Einsatzverlauf beitrugen.“
Von Freitag bis Samstag (24 Uhr) wurden im Zusammenhang mit den Einsatzmaßnahmen im Bereich des Haupt-, Ost- und Pasinger Bahnhofes sowie der S-Bahnstammstrecke insgesamt 92 Identitätsfeststellungen, bei nur einer Durchsuchung, durchgeführt. Zudem wurden 14 Platzverweise erteilt. Darüber hinaus kam es auch zu zehn Hilfeleistungen – sowohl bei stark alkoholisierten aber auch aus anderen Gründen hilfsbedürftigen Menschen.

Ltd. PD Quaas dankte den mehr als 200 Einsatzkräften, darunter neben dem Stammpersonal auch Beamtinnen und Beamte insbesondere der Bundesbereitschaftspolizei aus Bayreuth und Deggendorf. „Wieder einmal konnte die Bundespolizei ihren Sicherheitsbeitrag zum guten Gelingen von Veranstaltungen in der bayerischen Landeshauptstadt beitragen“, so Quaas. Der Münchner Inspektionsleiter ergänzte: „Reisende konnten sich während der gesamten Münchner Sicherheitskonferenz – ohne Störungen durch polizeiliche Anlässe im Bereich den Anlagen der Bahn, in Zügen und S-Bahnen sowie Bahnhöfen und Haltepunkten bewegen“.
(Quelle: Pressemitteilung: Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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