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Bund stellt 250 Millionen Euro für Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit

Schwimmen. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. April 2026

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Berlin / Landkreis Rosenheim – Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) erstmals 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Darauf weist die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig hin und informiert über den aktuellen Projektaufruf.

Nach Angaben von Daniela Ludwig sind Schwimmbäder aus ihrer Sicht mehr als reine Freizeitorte. „Das Programm ist ein starkes Signal für unsere Kommunen, denn Schwimmbäder sind weit mehr als nur Orte der Freizeitgestaltung. Sie sind zentrale Treffpunkte für alle Generationen und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und: Sie tragen zu Schwimmkompetenzen bei, die leider bei Kindern und Jugendlichen derzeit rückläufig sind, was ein ernstes Sicherheitsproblem darstellt. Schwimmbäder sind deshalb für die Schwimmausbildung, die Gesundheit und den Breitensport unverzichtbar“, sagte Daniela Ludwig am Montag.

Förderung für Modernisierung und Klimaschutz

Wie das Abgeordnetenbüro mitteilt, sind viele Schwimmbäder in Deutschland sanierungsbedürftig. Häufig bestehe ein erheblicher Investitionsstau, zudem entsprächen viele Anlagen nicht mehr aktuellen energetischen Standards oder Anforderungen an Barrierefreiheit.

Gefördert werden laut Programm Hallen- und Freibäder, Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken. Ein Schwerpunkt liege auf energetischer Sanierung sowie klimaneutraler Wärmeversorgung und erneuerbaren Energien.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Je nach kommunaler Finanzlage können laut Angaben bis zu 45 Prozent der Kosten, in finanziell angespannten Kommunen bis zu 75 Prozent übernommen werden. Der Bundesanteil liegt zwischen mindestens 250.000 Euro und maximal 8 Millionen Euro pro Projekt.

Anträge können bis zum 19. Juni 2026 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht werden. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, etwa Vereine, ist möglich.
(Quelle: Pressemitteilung Abgeordnetenbüro Daniela Ludwig / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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