Waidhaus – Waldsassen / Landkreis Neustadt an der Waldnaab – Silvester naht. Am vergangenen Wochenende (13. bis 14. Dezember) stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Kontrollen an den Grenzübergängen in Waidhaus und Waldsassen (Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab) insgesamt elf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest. Rund 18 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper wurden sichergestellt, in allen Fällen leiteten die Einsatzkräfte Strafverfahren ein.
Am Sonntagmittag kontrollierten Bundespolizisten in Waldsassen einen 29-jährigen Deutschen nach seiner Einreise aus Tschechien. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten unter dem Beifahrersitz eine größere Menge verbotener Feuerwerkskörper. Insgesamt stellten sie neun Kilogramm sicher, darunter zwei Kugelbomben und rund 600 Böller der Kategorie F4. Diese dürfen nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden. Der Mann gab den Besitz und die Einfuhr zu, konnte aber keine Genehmigung vorweisen. Die Bundespolizei beschlagnahmte die Pyrotechnik und leitete ein Strafverfahren ein. Anschließend durfte der 29-Jährige seine Reise fortsetzen.
Insgesamt elf Verstöße festgestellt.
Bei weiteren zehn Kontrollen am selben Wochenende stellten die Beamten in Waidhaus und Waldsassen weitere neun Kilogramm erlaubnispflichtiger bzw. in Deutschland verbotener Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher. In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet und die Pyrotechnik beschlagnahmt
Warnung vor illegalem Einkauf in Tschechien Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus weist darauf hin, dass der Kauf von verbotenen oder erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien regelmäßig strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Allein im Jahr 2024 beschlagnahmten die Beamten über 800 Kilogramm illegale Pyrotechnik, darunter Böller, Raketen, Tischfeuerwerke und Kugelbomben. Viele Produkte, die dort zu günstigen Preisen angeboten werden, sind in Deutschland verboten und unterliegen dem Sprengstoffgesetz.
Was ist erlaubt?.
Was ist erlaubt? In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Erkennbar sind sie an einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Registriernummer sowie Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache. Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen bergen hohe Risiken. Selbst bei sachgemäßer Anwendung können mangelhafte Verarbeitung oder der Einsatz von Industriesprengstoff zu schweren Verletzungen führen.
Die pyrotechnischen Kategorien im Überblick:
- F1: Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Wunderkerzen – erlaubnisfrei.
- F2: Böller und Raketen mit BAM- und CE-Zulassung – ebenfalls erlaubnisfrei.
- F3 und F4: Großfeuerwerke und besonders starke Knallkörper – nur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis. Einfuhr, Lagerung oder Nutzung ohne Genehmigung ist strafbar.
Achtung auf gefälschte Prüfzeichen Auch bei Produkten der Kategorien F1 und F2 kursieren immer wieder gefälschte BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese Fälschungen sind oft schwer zu erkennen und können ebenfalls strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, inklusive Geldstrafen von mehreren Tausend Euro.
Tipp der Bundespolizei: Feuerwerkskörper nur im legalen Handel in Deutschland kaufen, um sichere und geprüfte Produkte zu erhalten.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Copyright Bundespolizei)


Hoffentlich fällt die Strafe so hoch aus, dass es richtig weh tut!
Feuerwehr, Polizei und medizinisches Personal wäre dankbar!