Rosenheim / Bernau – Die Bundespolizei hat im Zeitraum von 4. bis 5. Juni 2026 drei Männer nach Kontrollen im Raum Rosenheim in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht. Das teilte die Bundespolizeidirektion München mit. Bei den Männern handelt es sich um einen Rumänen, einen Guineer und einen Pakistaner. Alle drei waren zuvor über die deutsch-österreichische Grenze eingereist.
Nach Angaben der Bundespolizei wurden die Männer im Zuge von Kontrollen überprüft und anschließend zur Dienststelle in Rosenheim gebracht. Von dort aus erfolgte die Einlieferung in die Haftanstalt. Dort müssen sie nach aktuellem Stand jeweils mehrere Monate verbringen.
Haftbefehl nach Kontrolle am Bahnhof Rosenheim
Wie die Bundespolizei mitteilt, wurde der 29-jährige rumänische Staatsangehörige am Bahnhof Rosenheim aus einem Regionalzug aus Kufstein kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl fest. Der Mann muss demnach eine fünfmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verbüßen, die bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Hannover verhängt worden war.
Geldstrafe nicht bezahlt – Haft in mehreren Verfahren
Der 27-jährige Guineer wurde laut Bundespolizei auf der Inntalautobahn in einem Bus aus Italien kontrolliert. Auch bei ihm ergab die Überprüfung mehrere offene Verfahren. Er musste eine Geldstrafe in Höhe von rund 4.500 Euro begleichen, die vom Amtsgericht Kassel wegen Betrugs verhängt worden war. Da eine Zahlung nicht möglich war, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 149 Tagen vollstreckt. Zudem bestand gegen ihn ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, das von der Staatsanwaltschaft Köln geführt wird.
Kontrolle auf der A8: Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt
Ebenfalls auf der A8 stoppte die Bundespolizei einen 49-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten nach eigenen Angaben fest, dass gegen ihn seit 2022 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vorlag. Grund war Steuerhehlerei. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von rund 6.800 Euro konnte er nicht bezahlen, weshalb er eine Ersatzfreiheitsstrafe von rund fünfeinhalb Monaten antreten musste.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)


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