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Bundespolizei Freilassing: 63 Fahndungstreffer am Wochenende

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. Januar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Schwarzbach /Freilassing – 63 Fahndungstreffer, davon 19 Haftbefehle, hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing am vergangenen Wochenende (19. – 21. Januar) festgestellt. Gleich sechs Haftbefehle vollstreckten die Einsatzkräfte gegen eine 32-jährige Serbin.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Mitfahrerin in einem Pkw mit deutscher Zulassung wies sich am Freitag gegen 00.40 Uhr während der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn mit ihrem gültigen serbischen Reisepass aus. Die Fahnder ermittelten, dass das Reisedokument von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Beamten stellten fest, dass die Serbin ihren Namen vor einiger Zeit geänderte hatte. Ein Abgleich ihrer Fingerabdrücke brachte den Beamten Gewissheit: Gegen die 32-jährige bestanden diverse Fahndungsnotierungen. Sechs Vollstreckungshaftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften lagen gegen sie vor. Allein vier Mal wurde die Serbin von der Staatsanwaltschaft Verden gesucht. Wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls muss sie eine Freiheitsstrafe von einem Monat und zwei Wochen verbüßen. Weitere Diebstahlshandlungen bringen sie für jeweils drei bzw. acht Monate ins Gefängnis und aufgrund eines Diebstahls mit Körperverletzung muss sie zusätzliche acht Monate in Haft.

Dem nicht genug. Denn auch die Staatsanwaltschaft Bochum hatte die Dame wegen eines Diebstahls und Körperverletzung zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu verbüßen. Schließlich forderte auch die Staatsanwaltschaft Bremen eine Geldstrafe von 900 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen wegen Körperverletzung.
Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurde die Serbin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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