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Bundespolizei nimmt gesuchten Migranten fest

Kontrolle der Bundespolizei an der Autobahn. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. April 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim / Lindau / Kempten – Bundespolizisten haben am vergangen Mittwoch einen sri-lankischen Staatsangehörigen hinter Gitter gebracht. Der Migrant hatte versucht, unerlaubt mit dem Fernbus über den Grenzübergang Hörzbranz einzureisen.

Die Polizeimeldung im Wortlaut:

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte die Insassen eines Fernbusses aus Italien. Unter den Reisenden befand sich auch ein Sri-Lanker, der keine ausreichenden Dokumente für die Einreise vorweisen konnte. Die Beamten fanden bei der Überprüfung des 41-Jährigen heraus, dass gegen ihn ein aktuelles Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Weiterhin wurde der Migrant von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht. Der Mann war zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden und den deutschen Justizbehörden über 1.500 Euro schuldig geblieben.

Migrant wurde schon zwei Mal
in einem Fernreisebus aufgegriffen

Bereits 2020 und 2022 war der Migrant von Rosenheimer Bundespolizisten jeweils im Fernreisebus aufgegriffen und wegen unerlaubten Aufenthaltes und unerlaubter Einreise beziehungsweise versuchter unerlaubter Einreise angezeigt worden. Erstmals war der Mann 2003 in Deutschland registriert worden. Eigenen Angaben zufolge hatte der Sri-Lanker zwischenzeitlich in Italien gelebt, wo er in finanzielle Schwierigkeiten geraten war.
Die Bundespolizisten lieferten den 41-Jährigen, der seine Justizschulden nicht begleichen konnte, am Mittag zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die Beamten informierten die zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt, da diese für Entscheidungen zu möglichen Rückführungsmaßnahmen zuständig ist.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Copyright Bundespolizei)

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