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Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn: 874 Tage ab ins Gefängnis

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

22. März 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Weyarn – Für 874 Tage muss ein Pole ins Gefängnis, den die Bundespolizei Rosenheim am gestrigen Donnerstagnachmittag (21.3.2024) auf der Autobahn A 8 nahe Weyarn verhaftete.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (21. März) einen polnischen Pkw-Fahrer in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden.

Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft „abgesessen“ hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme.

Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen.
(Quelle: Pressemittteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

 

 

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