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Corona: „Eigenverantwortung wichtig“

Corona-Test

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. November 2021

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Rosenheim – Aufgrund der aktuell hohen Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Rosenheim geht das Gesundheitsamt Rosenheim bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen neue Wege. Wie diese aussehen, erfahrt Ihr in dieser Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim.

„Die zunehmend steigenden, außergewöhnlich hohen Zahlen bei den Neuinfektionen zwingen das Gesundheitsamt Rosenheim, die Strategie bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ändern. Die Ermittlungen zu Kontaktpersonen beschränken sich auf Einrichtungen mit gefährdeten Personen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Kliniken. Kontakte im privaten Bereiche außerhalb des Hausstands der positiv getesteten Person werden nicht mehr ermittelt.
Das Gesundheitsamt schreibt die positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen und ihre Kontakte im eigenen Haushalt an und gibt Handlungsanweisungen. Dazu gehört die Bitte, die sonstigen engen Kontaktpersonen, zum Beispiel im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz, über das erhöhte Ansteckungsrisiko zu informieren und sie zu bitten, ihre sozialen Kontakte weitestgehend zu reduzieren sowie sich testen zu lassen. Dr. Wolfgang Hierl, der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes bittet um Verständnis und appelliert hier an die Eigenverantwortung aller Beteiligen und bedankt sich im Voraus für ihre Mitwirkung.

Bei Symptomfreiheit haben Kontaktpersonen Anspruch auf einen kostenfreien Test, wozu ein ausgefüllter Testberechtigungsschein vorgelegt werden muss. Das Dokument steht auf der Startseite von www.landkreis-rosenheim.de unter „Corona-Testzentrum/Schnelltestzentren“ zum Herunterladen zur Verfügung. Bei Symptomen sollte ein Arzt nach vorheriger telefonischer Anmeldung aufgesucht werden und dort eine Testung erfolgen.Die Änderung bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen beruht auf einem Strategiewechsel des Bayerischen Gesundheitsministeriums.“

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