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Corona: Was wird mit dem Nikolaus?

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. November 2021

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Rosenheim – Leider ist auch in der Adventszeit 2021 aufgrund der Corona-Pandemie vieles anders, wie gewohnt. Stadt und Landkreis Rosenheim haben sich jetzt zusammen mit den Landkreisen Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein gemeinsam abgestimmt, unter welchen Maßgaben und Regeln heuer regionale Traditionen, trotzt aktuell hoher Infektionszahlen, rund um den Nikolaustag möglich sein können. Hier die Pressemitteilung der Stadt Rosenheim dazu:

Wichtig ist allen Beteiligten, auch in diesen herausfordernden Zeiten die Bedeutung des heimischen Brauchtums nicht aus den Augen zu verlieren. Gleichzeitig sollen der Schutz der Bevölkerung und gegenseitige Rücksichtnahme im Zentrum stehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu vermeiden.
Das bayernweit hohe Infektionsgeschehen und die besorgniserregende Situation in den Kliniken machen leider auch in diesem Jahr besondere Regelungen für Veranstaltungen notwendig. Entsprechend der am Mittwoch in Kraft getretenen 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSM) sind Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum untersagt. Aus diesem Grund können leider auch die öffentlichen Auftritte des Nikolaus sowie Krampusläufe nicht in gewohnter Form stattfinden.

Die Gesundheitsämter sprechen folgende Empfehlungen für eine Durchführung aus:

  • Ausschließlich private Hausbesuche unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (2 Hausstände, max. 5 Personen)
  • Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Begleiter des Nikolaus sollte sich auf möglichst wenige Personen (z.b. 3 Aktive) beschränken
  • Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gruppen auf 2G+
  • Keine Teilnahme von Personen mit covid-19-typischen Krankheitssymptomen
  • Ein Besuch ausschließlich im freien ohne Betreten der Häuser
  • Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Ansammlungen größerer Menschenmengen sollen auch im privaten Bereich vermeiden werden

Im Übrigen gelten die Regelungen der 15. BayIfSMV
(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Rosenheim)

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