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Der Herbstfestbericht der Polizei

Berittene Polizei beim Wiesneinzug in Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. August 2022

Lesezeit: 4 Minute(n)

Rosenheim. Der erste Wiesntag ist vorbei. Auch die Rosenheimer Polizei ist mit dem Verlauf zufrieden, wie ihr erster Herbstfest-Bericht zeigt. Einige Beanstandungen gab es aber dann doch, wie beispielsweise einen unerlaubten Verkaufsstand für Bier „to go“ in der Kaisertstraße: Hier der Bericht der Polizei im original Wortlaut:

„Der Wettergott muss ein Rosenheimer sein und er ist deshalb vermutlich auch dem Rosenheimer Herbstfest wohlgesonnen. Nicht zu warm und nicht zu kalt, ohne tröpfelndes Nass vom Himmelszelt, kam der traditionelle Festzug auf dem Rosenheimer Herbstfest an. Pünktlich um 12 Uhr hieß es dann „O´zapft is“, in beiden Festzelten. Für die Wiesnwache und die Beamten der Polizeiinspektion Rosenheim, ist dies der Auftakt für 16 lange und fast auch immer ereignisreiche Arbeitstage. Bis auf kleinere Zwischenfälle können wir von einem friedlichen Wiesnauftakt sprechen.

Erinnerungs-Selfie
mit den Beamten der Wiesnwache.

Die Stimmung bei den zahlreichen Besuchern aus Nah und Fern, aus Rosenheim und der Region, war prächtig. Stramme Wadl`n der Manna, darüber eine Lederhosen, fesche Dirndl der Madl und a g`schickte bayerische Polizeiuniform, sind schon ein Buidl wert. Noch bevor die Beamten der Wiesnwache ihre ersten Streifenrunden drehten, entwickelte sich ein entspannter Dialog zwischen Bürgern und Polizei, der oftmals mit einem Erinnerungs-Selfie endete.
Zu späterer Stunde und mit stark einsetzendem Regen, kam es zu den ersten Einsätzen für die Wiesnbeamten. Der ein oder andere Stänkerer wusste sich nicht mehr zu benehmen und verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle der Polizeiinspektion Rosenheim.

Sonnenschirm als
Regenschirm zweckentfremdet.

Sonnig war es nicht, aber g`regnt hat es und zwar wie aus Kübeln. Deshalb wurde ein Sonnenschirm von einem Gastronomiebetrieb von zwei Männern zweckentfremdet, als sie aus dem Festgelände schritten. Die zwei 28-jährigen aus Wasserburg nahmen kurzerhand den Schirm aus einem Biergarten mit, marschierten bei breit aufgespannten Schirm in die Innenstadt und waren so zumindest von oben her trocken. Die Beamten sprachen das Duo an und beide mussten den Schirm abgeben. Um eine Anzeige wegen Diebstahls kommen sich nicht herum.

Traunreuter fühlte sich
„unbandig stark“.

„Unbandig stark“ fühlte sich ein 21-jähriger Traunreuter. Beim Verlassen des Festgeländes gegen 23 Uhr, stänkerte er andere Besucher an und wurde von der Wiesnwache gebeten, doch friedlich nach Hause zu gehen. Doch keineswegs, er ging dann auf die Beamten los und fing an sie zu schupsen. Der Traunreuter, mit rund 1,50 Promille stark alkoholisiert, musste die restliche Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen. Konsequent wurde ihm auch ein Wiesnverbot ausgesprochen.

„Zu viel Kraft oder Power“, hatte wohl ein 27-jähriger Rosenheimer am Ludwigsplatz kurz nach Mitternacht. Zeugen schilderten, dass er in seinem Übermut versuchte, eine Schaufensterscheibe einzuschlagen und die Beamten stellten ihn deshalb zur Rede. Seiner „Kraft“ wohl etwas übermütig, ging er jetzt auf die Beamten los. Er musste mit Handschellen zur Dienststelle verbracht werden und die restliche Nacht durfte er dann in einer Zelle verbringen. Mit annähernd zwei Promille war der 27-Jährige stark alkoholisiert.

Wenn zwei Promille, auf knapp unter zwei Promille treffen und dann auch noch böse Wortfetzen fliegen, ist das Ergebnis oft eine Rangelei. So gerieten gegen 22.00 Uhr ein 24-Jähriger bzw. 31-Jähriger, beide aus Rosenheim, in diesem benebelten Zustand auf dem Festgelände aneinander. Beide erhielten von der Wiesnwache ein ein Wiesnverbot und der Vorfall bleib ohne größere Verletzungen.

Unterschiedliche Auffassung über
Tanzstil führte zu Ärger.

Kurz danach kamen sich mehrere Personen beim Tanzen auf den Bierbänken in die Haare. Ein 33-jähriger aus Altenmarkt und ein 28-jähriger aus München hatten über den jeweiligen Tanzstil des anderen wohl unterschiedliche Auffassungen. Jedenfalls gingen die beiden dann aufeinander los. Durch den Tumult fielen die Übermütigen von der Bierbank auf den Boden und wurden vom Sicherheitsdienst getrennt. Auch hier tat der Alkohol wohl als „Gewaltbeschleuniger“ auf, denn beide hatten rund zwei Promille. Der Münchner erlitt nach medizinischer Auskunft einen Nasenbeinbruch.

Langfinger machen leider auch vor dem Herbstfest nicht halt. Die Polizei bittet die Festbesucher ihre Wertgegenstände und insbesondere mitgeführte Taschen und Rucksäcke niemals unbeobachtet zu lassen. Diese Erfahrung mussten gestern leider auch zwei junge Wiesn-Dirndl aus dem Landkreis Rosenheimen machen. Ihnen wurde das Handy im Getümmel aus ihren Taschen gestohlen.

„Keine Vermissung dauert
länger als 15 Minuten“

Keine Vermissung dauert länger als 15 Minuten. Diese hohe Messlatte ist eine Art der „goldenen Regel“ für die Beamten der Wiesnwache. Innerhalb von dieser Zeitspanne sollen vermisst gemeldete Personen auf dem Wiesgelände wieder gefunden werden. Auch bei einem kleinen Buben aus Kolbermoor gelang dies, nach nur fünf Minuten konnte er im Getümmel von den Beamten der Wiesnwache gefunden und seinen Eltern übergeben werden. Auch für die restlichen Tage soll diese „Quote“ unbedingt gehalten werden.

Die Jugendbeamten der Rosenheimer Polizei waren auf dem Festgelände sowie im Umfeld präsent. Sie wurden dabei von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Rosenheim begleitet und tatkräftig unterstützt. Nur sehr vereinzelt kam es zu Vorfällen, so wurden Jugendlichen das Rauchen untersagt und die Eltern darüber informiert. Etwas tiefer wird die Polizei bei einem Geschäft einsteigen, die Jugendlichen hatten kurz vor der Kontrolle eine Flasche Wodka im Laden gekauft und konsumierten schon fleißig das hochprozentige Getränk im Nahbereich des Festgeländes. Sie wollten „Vorglühen“. Der verantwortliche Ladeninhaber muss mit einer Anzeige nach dem Jugenschutzgesetz rechnen.

Abschleppen – manch Besucher möchte vielleicht „jemanden Abschleppen“, doch wenn die Polizei dies tut, hat dies einen völlig anderen Bezug. Parken auf Behindertenparkplätzen oder im Rettungsweg, hier ist die Rosenheimer konsequent. Bereits am ersten Tag mussten acht Fahrzeuge abgeschleppt werden, da sie verbotswidrig auf Parkplätze für Behinderte parkten. Auch die Parkmoral wurde überwacht und nicht jeder Autofahrer hielt sich an die Vorgaben. Vor allem Parksünder auf den Stellplätzen für Busse und Taxis wurden verwarnt, aber auch Fahrzeuge, die im absoluten Haltverbot abgestellt waren, müssen mit einer Verwarnung, dem sog. „Knöllchen“, rechnen.

Bier „go go“ in
der Kaiserstraße

Bissal was dazuverdienen, so die Vermutung der Rosenheimer Polizei, wollten sich zwei Rosenheimer. In der Kaiserstraße konnte festgestellt werden, dass die beiden junge Männer Bier „to go“ verkaufen. Eine Genehmigung oder Ausnahme vom Ladenschluss hatten sie nicht. Die Polizei musste den Verkauf einstellen und leitete ein Bußgeldverfahren gegen die beiden ein.

Die Pandemie unterbrach die Wiesn für zwei Jahre. Wie in den Jahren vor dieser Zeit, waren die Vorkommnisse aber überschaubar und trübten in keinster Weise den positiven Gesamteindruck unserer sympathischen Wiesn.“
(Quelle: Pressebericht Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Karin Wunsam, entstanden beim gestrigen Festzug)

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