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Durchbruch im Fall Hanna?

Polizei sucht im Fluss nach Spuren

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. November 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Kaltenbach / Prien am Chiemsee / Aschau / Landkreis Rosenheim – 

Ist das jetzt der Durchbruch im Mordfall Hanna? Der Schock nach dem Tötungsdelikt der 23-jährigen aus Aschau sieht in der Region nach wie vor tief. Um den Täter auf die Spur zu kommen, wendete sich die Polizei schließlich sogar an die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ ungelöst. Jetzt wurde ein Tatverdächtiger festgenommen.

Nach dem Besuch der Disco „Eiskeller“ wurde Hanna am 3. Oktober tot aus dem Fluss Prien geborgen. Die Obduktion ergab eindeutige Spuren äußerer Gewalteinwirkung (wir berichteten).
Die Polizei ermittelte auf Hochtouren. Doch eine konkrete Spur ergab sich zunächst nicht. In den Fokus der Ermittlungen rückte schließlich eine Uhr, die dann auch bei „Aktenzeichen XY“ eine große Rolle spielte. Auf Grund der Sendung gingen bei der Polizei zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ein.
In der aktuellen Pressemitteilung der Polizei heißt es, dass sich in den vergangenen Tagen konkrete Verdachtsmomente gegen einen Heranwachsenden aus dem südlichen Landkreis Rosenheim ergeben hätten.

Der Tatverdächtige
sitzt in Untersuchungshaft

Der Mann wurde am gestrigen Freitag verhaftet und seine Wohnung durchsucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der junge Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit noch im Laufe des Freitagsabends dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Für die Staatsanwaltschaft und die Soko „Club“ der Kriminalpolizei sind die Ermittlungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Weiterhin gelte es, den gesamten Ablauf der Tatnacht aufwändig zu rekonstruieren. Für den Beschuldigten gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Archiv re)

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