Holzkirchen – Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autos – darauf weist die Polizei aufgrund dieses Vorfalls hin: Ein 57-jähriger Holzkircher fiel am gestrigen Samstag bei einer Verkehrskontrolle durch deutlichen Alkoholgeruch auf. Der Atemalkoholtest ergab, nach den Angaben der Polizei einen Wert jenseits der 0,5-Promille Marke. Die Weiterfahrt des Holzkirchners wurde unterbunden.
Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
(Quelle: Presseinformation Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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Karin Wunsam
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Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie
sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin
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10. April 2022
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