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Eggstätt: Georg Blank muss Gemeinderat verlassen – Thomas Rohrmüller rückt nach

Wahlkampf. Symbolfoto re

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

16. Juli 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Eggstätt / Landkreis Rosenheim – Im Eggstätter Gemeinderat kommt es zu einer personellen Veränderung. Das Landratsamt Rosenheim hat ein Amtshindernis für Gemeinderat Georg Blank (CSU/ÜWG) festgestellt. Grund ist die Unvereinbarkeit seiner Tätigkeit als Leiter des gemeindlichen Bauhofs mit dem Gemeinderatsmandat. Für ihn wird Thomas Rohrmüller in das Gremium nachrücken.

Mit Bescheid vom 10. Juli hat das Landratsamt Rosenheim festgestellt, dass bei Gemeinderat Georg Blank (CSU/ÜWG) ein Amtshindernis vorliegt. Ausschlaggebend ist seine berufliche Funktion als Leiter des gemeindlichen Bauhofs, die nach den geltenden rechtlichen Vorgaben nicht mit einem Sitz im Gemeinderat vereinbar ist.
Blank war bei der Kommunalwahl 2026 erstmals in den Gemeinderat gewählt worden und gehörte dort dem Kultur- und Tourismusausschuss an.

Bürgermeister verweist auf rechtliche Vorgaben

Eggstätts Bürgermeister Christoph Kraus betont, dass die Entscheidung nichts an der persönlichen Wertschätzung gegenüber Blank ändere.

„Ich persönlich schätze Herrn Blank sehr – als Leiter unseres Bauhofes und auch auf Grund seiner langjährigen Erfahrung und seines enormen Wissens. Gleichzeitig ist es mir wichtig, dass die rechtlichen Voraussetzungen, die sich in den letzten Jahren im Wahlrecht verändert haben, unbedingt eingehalten werden.“
Nach Angaben der Gemeinde hätten Bürgermeister Kraus, Wahlleiter und Geschäftsleiter Johannes Halser bereits bei der Einreichung der Wahlvorschläge im Januar auf die rechtliche Problematik hingewiesen.

Dazu erklärt Kraus: „Natürlich war Herr Blank zum Zeitpunkt der Kommunalwahl wählbar, durch die ‚Doppelfunktion‘ als Bauhofleiter lag in unseren Augen aber ein Amtshindernis nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vor“.

Auch bei der Feststellung des Wahlergebnisses habe Geschäftsleiter Johannes Halser den Wahlausschuss auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Der Wahlausschuss habe sich dennoch mehrheitlich für die Zulassung des Mandats entschieden. Nach Auffassung der Gemeinde wurde dieser Beschluss nun durch das Landratsamt Rosenheim korrigiert.

Thomas Rohrmüller rückt in den Gemeinderat nach

Als Listennachfolger der CSU/ÜWG wird Thomas Rohrmüller künftig dem Eggstätter Gemeinderat angehören. Seine Vereidigung sowie die Neubesetzung der Ausschüsse sollen in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Eggstätt / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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