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Erneut Anordnung für „Spaziergang“

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. Januar 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Wasserburg / Landkreis Rosenheim – Erneut hat das Landratsamt Rosenheim Anordnungen für einen „Gemeinsamen Spaziergang“ gegen die Corona-Regelungen und die Corona-  Schutzimpfungen in Wasserburg erlassen. Wie bereits am vergangenen Montag, 4. Januar, darf diese nicht angemeldete Veranstaltung laut aktueller Pressemeldung ein weiteres Mal nur stationär stattfinden. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem „mit einem deutlichen Konflikt- und Aggressionspotenzial“, das zuletzt bei montäglichen „Spaziergängen“ zu sehen gewesen sei. 

Gemäß Allgemeinverfügung darf die Veranstaltung zwischen 18 Uhr und 20.30 Uhr in der Hofstatt in Wasserburg stattfinden. Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle an der Veranstaltung Teilnehmenden grundsätzlich verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske.

Seit dem 29. November 2021 finden in Wasserburg jeden Montag unangemeldete Veranstaltungen statt, zu denen, laut Landratsamt Rosenheim, teils anonym in Telegram-Chatgruppen aufgerufen wurde. Während die ersten „Spaziergänge“ grundsätzlich friedlich abgelaufen seien, habe die Polizei bei den Versammlungen am 20. und 27. Dezember mehrfach ein Aufeinandertreffen der Teilnehmer mit den Teilnehmern einer angemeldeten Gegenveranstaltung verhindern, deeskalierend eingreifen und Kontrahenten trennen müssen.

Gegendemonstration
angemeldet

Für den 10.01.2022 wurde bereits eine Gegendemonstration mit rund 250 Teilnehmern angemeldet. Problem sei zudem gewesen, dass man keinen Veranstaltungsleiter zweifelsfrei feststellen konnte. Bei der Veranstaltung am 3. Januar 2022 seien etwa 100 Teilnehmer im Wasserburger Stadtgebiet anzutreffen gewesen. Dabei habe man festgestellt, dass Teilnehmer die Maskenpflicht und Mindestabstände nicht einhielten. Es seien mehrfach Ordnungswidrigkeiten in Form von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung vom 30.12.2021 festgestellt worden, nachdem sich eine Gruppe von circa 25 Personen ohne Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht zu einem Aufzug formiert habe. Der Aufforderung der Polizei sich aufzulösen, sei die Gruppe nicht nachgekommen.

Sechs „Spaziergänge“
in Folge

Bisher haben der aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim zufolge „Spaziergänge“ sechsmal in Folge stattgefunden, zuletzt am 3.01.2022. Aufgrund der mittlerweile regelmäßig stattfindenden montäglichen „Spaziergänge“ in der Wasserburger Innenstadt sei davon auszugehen, dass diese auch am kommenden Montag, dem 10.01.2022 stattfinden und erneut keine Versammlungsanzeige erfolgen werde. Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen, der schwer einschätzbaren Situation sowie der polizeilichen Feststellungen bei den vorangegangenen Versammlungen hält es das Landratsamt Rosenheim „als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg für erforderlich und auch verhältnismäßig für die mögliche Veranstaltung am 10. Januar 2022 Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt Nr. 1 zu veröffentlichen.“

Dieses kann auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto – entstand bei einer ähnlichen Veranstaltung vor einigen Wochen in Rosenheim: re)

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