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EU-Parlament beschließt erstmals europaweite Mindeststandards für Hunde und Katzen

Hund und Katze. Symbolfoto re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. Mai 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Straßburg – Das Europäische Parlament hat Ende April neue EU-weite Regeln für das Wohlergehen sowie die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Die Rosenheimer Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) begrüßt die Entscheidung und sieht darin einen wichtigen Schritt gegen Tierleid und illegalen Handel mit Haustieren.

Damit ist das Gesetzgebungsverfahren nach einer bereits erzielten Einigung mit dem Rat abgeschlossen. Die Verordnung kann nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und soll anschließend schrittweise in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Kern der neuen Regelung sind erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards für die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie Vorgaben für Zucht, Haltung und Handel. Ziel ist es, Tierleid zu reduzieren und den illegalen Handel mit Haustieren deutlich einzudämmen.

Maria Noichl spricht von klarer Grenze gegen Tierleid

Die Rosenheimer Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) begrüßt die Entscheidung deutlich. Wörtlich sagte sie: „Mit diesem Beschluss ziehen wir endlich eine klare Grenze gegen Tierleid und organisierte Kriminalität im Haustierhandel. Der boomende Online-Markt hat viel zu lange Grauzonen geschaffen, in denen Tiere wie Ware behandelt wurden.“

Zur Wirkung der neuen Regeln erklärte Noichl weiter: „EU-weit verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung bringen Transparenz in einen bislang oft undurchsichtigen Markt und machen es deutlich schwerer, Tiere illegal zu handeln oder ihre Herkunft zu verschleiern.“

Mehr Schutz und strengere Regeln für den Haustierhandel

Nach Angaben der Abgeordneten setzt die EU mit der Reform verbindliche Standards für Zucht, Haltung und Import. Damit sollen sowohl Tiere besser geschützt als auch seriöse Züchter und Halter vor unfairen Wettbewerbsbedingungen bewahrt werden.

Noichl betont zudem, dass Tierwohl kein Nebenthema sei, sondern eine Frage von Verantwortung und Anstand im europäischen Binnenmarkt. Entscheidend sei nun die konsequente Umsetzung in den Mitgliedstaaten, da nur eine wirksame Kontrolle die volle Wirkung der neuen Regeln sicherstelle.

Umsetzung mit Übergangsfristen

Nach Inkrafttreten der Verordnung – voraussichtlich rund 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt – gelten in den Mitgliedstaaten Übergangsfristen. Diese sollen eine schrittweise Einführung der neuen Vorgaben ermöglichen.

Was bedeutet das konkret für Hunde- und Katzenhalter in der Region Rosenheim?

Für Hunde- und Katzenhalter wird vor allem eines verpflichtend: Tiere müssen künftig eindeutig gekennzeichnet und registriert werden – etwa durch einen Mikrochip mit Eintrag in eine Datenbank. Ziel ist es, Herkunft und Besitz klar nachvollziehbar zu machen und den illegalen Handel zu erschweren.

Die neuen EU-Regeln treten nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft – das ist voraussichtlich in wenigen Wochen der Fall. Danach haben die einzelnen Mitgliedstaaten Zeit, die Vorgaben umzusetzen. In der Praxis bedeutet das: Die konkreten Pflichten für Halter werden erst nach nationaler Umsetzung verbindlich, also nicht sofort mit dem EU-Beschluss.

Für bereits gehaltene Tiere ist vorgesehen, dass sie in der Regel nachregistriert werden müssen, wobei die genauen Fristen und Übergangsregeln von den jeweiligen nationalen Gesetzen festgelegt werden. Neue Tiere müssen dagegen künftig von Anfang an korrekt gekennzeichnet und registriert werden.
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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