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Faschingskontrollen 2024 – Polizeipräsidium Oberbayern Süd zieht Bilanz

Fasching. Zwei Luftballone mit Clowngesichter

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. Februar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Der Fasching 2024 ist vorbei. Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd führte in der „fünften Jahreszeit“ zahlreiche Verkehrskontrollen durch. Die Bilanz fällt positiv aus.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Wie vor einigen Wochen angekündigt, wurden in den letzten vier Wochen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (9 Landkreise und die Stadt Rosenheim) insgesamt 11551 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Das Hauptaugenmerk galt dabei einem möglichen vorausgegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum.

Bei 4331 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. 136 dieser Vortests fielen positiv aus, das heißt, der Verdacht einer Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit erhärtete sich.

Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille zieht dies eine Strafanzeige und den Entzug des Führerscheins nach sich. Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt (0,5 bis 1,09 Promille) kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. Der absolute Spitzenwert lag heuer bei erschreckenden 2,78 Promille.

In 35 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. 20 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.

Bei 43 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass die verantwortlichen Lenker alkoholisiert waren. Diese erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Alkohol, was eine Geldstrafe und einen langen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen wird.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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