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Fast 4 Jahre Haft für falschen Impfarzt

Hammer und Gesetzbuch

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. November 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Traunstein. Das Landgericht Traunstein verurteilte am 19. Mai dieses jahreseinen mittlerweile 51-jährigen Theologen aus dem Landkreis München, der über einen Zeitraum von knapp 3 Monaten in Rosenheim und Karlsfeld als falscher Impfarzt aufgetreten ist, unter anderem wegen Körperverletzung und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 10 Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der 6. Strafkammer des Landgerichts Traunstein bewarb sich der Angeklagte Ende 2020 bzw. Anfang 2021 unter Übersendung einer gefälschten Approbationsurkunde per E-Mail als Arzt bei Impfzentren in Rosenheim und Karlsfeld. Er war in der Folge für beide Impfzentren entgeltlich tätig. In Rosenheim umfasste seine Tätigkeit nicht nur die Durchführung von Impfungen im Impfzentrum, sondern auch mobile Impfeinsätze in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Rosenheim

Falscher Impfarzt führte
395 Covid-Schutzimpfungen
durch

Er führte in diesem Rahmen im Februar und März 2021 insgesamt 305 COVID-Schutzimpfungen selbst durch. Weitere 1.144 COVID-Schutzimpfungen wurden durch medizinische Fachkräfte in der Annahme durchgeführt, die Impfung sei durch den Angeklagten als Arzt angeordnet worden.
Das Landgericht folgte in vollem Umfang der Rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit aufgrund der erschlichenen Einwilligungen der Patienten strafbare Körperverletzungshandlungen darstellen.
Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Missbrauchs von Titeln, Fälschung beweiserheblicher Daten, 305 Fällen der gefährlichen Körperverletzung, 1.144 Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 10 Monaten.
Mit Beschluss vom 15.11.2022 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet. Die Entscheidung des Landgerichts ist somit rechtskräftig. Der Angeklagte, der sich seit Ende März 2021 in Untersuchungshaft befand, bleibt daher weiterhin in Haft.
(Quelle: Pressemitteilung Landgericht Traunstein und Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re))

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