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Für den Max-Josefs-Platz gilt ein Feuerwerksverbot

Feuerwerkskörper

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Dezember 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Im Bereich des Rosenheimer Christkindlmarktes gilt auch heuer wieder zum Jahreswechsel ein allgemeines und ganztägiges Feuerwerksverbot. Konkret betrifft das Verbot den Max-Josefs-Platz, den Fußgängerzonenteil der Heilig-Geist-Straße sowie den Ludwigsplatz vor der Stadtpfarrkirche Sankt Nikolaus.

Zusätzlich besteht laut Stadt Rosenheim ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörper lediglich am 31.12 und am 01.01. erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf. Dabei ist es insbesondere erforderlich, die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen zu beachten.
Nach dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern müssen übriggebliebene Karton- oder Papierreste auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Überbleibsel von Pyrotechnik enthalten Kunststoffreste, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte und dürfen nicht in Altpapiercontainer gelangen.
Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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