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Geflügelpest bestätigt

Hühner und Hahn sitzen nebeneinander

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. Januar 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Geflügelpest bestätigt: Im Landkreis Rosenheim wurde bei einem Hühnerhalter im Bereich Wasserburg das hochpathogene Influenzavirus H5N1 festgestellt.  Fünf Tiere sind verendet, der übrige Bestand wurde, laut Landratsamt Rosenheim, am heutigen Freitag gekeult.

Bei den fünf verendeten Tieren aus dem betreffenden Geflügelbestand konnte das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus, laut Landratsamt Rosenheim, zum Teil in hohen Mengen nachweisen. Da der betroffene Halter weniger als 50 Tiere hatte, musste das Landratsamt Rosenheim keine weitergehenden Maßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen ausweisen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte mitgeteilt, dass von einer vorgesehenen Änderung der entsprechenden EU-Verordnung schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann.

Tote Tiere auf  keinen Fall
ohne Schutzhandschuhe berühren

Im Übrigen bittet das Landratsamt Rosenheim die Bürger, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Rosenheim Ende November eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Wildvögel dürfen
nicht gefüttert werden

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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