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Grenzkontrolle bei Kiefersfelden: Geldstrafe entscheidet über Weiterreise

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. August 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Bei einer Grenzkontrolle auf der A93 bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) haben Bundespolizisten am Mittwoch (26. August) drei Männer festgestellt, die von Justizbehörden gesucht wurden. Für einen 23-jährigen Rumänen endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt. Zwei weitere Männer konnten ihre Fahrt fortsetzen.

Bei der Kontrolle eines rumänischen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Erlangen gegen den 23-Jährigen einen Strafbefehl erlassen hatte. Wegen Körperverletzung war Ende vergangenen Jahres eine Geldstrafe von 7.500 Euro festgesetzt worden.
Da der Mann den Betrag nicht bezahlen konnte, musste er die dafür ersatzweise vorgesehene Haftstrafe von 75 Tagen antreten. Die Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.

Freundin bezahlt Geldstrafe in Frankfurt

Anders verlief der Fall eines 32-jährigen Ungarn. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Passau wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe von 1.200 Euro verhängt. Der Betrag war seit April 2025 offen.
Da der Mann bei der Kontrolle nicht über ausreichend Geld verfügte, rief er seine Freundin an und bat sie um Hilfe. Sie zahlte die geforderte Summe bei einem Polizeirevier in Frankfurt am Main ein. Anschließend konnte der 32-Jährige seine Reise fortsetzen.

51-Jähriger hatte nur 40 Cent dabei

Auch ein 51-jähriger Bulgare konnte nach der Kontrolle weiterreisen. Gegen ihn lagen gleich zwei Fahndungsnotierungen vor.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück suchte den Mann im Zusammenhang mit einem Einbruchsdiebstahl. Dabei sollte er 820 Euro aus der Tat erlangtes Vermögen zurückzahlen. Bei der Kontrolle hatte der Mann allerdings lediglich 40 Cent bei sich, sodass die Vermögensabschöpfung nicht vollzogen werden konnte.

Die Bundespolizisten konnten jedoch die bislang unbekannte neue Berliner Wohnadresse des Mannes ermitteln und an die Staatsanwaltschaft Osnabrück weitergeben.
Auch die Staatsanwaltschaft Berlin erhielt die neue Anschrift. Dort laufen Ermittlungen gegen den 51-Jährigen wegen des Verdachts des Betrugs.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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