Rosenheim / Landkreis / Region – Das Hauptzollamt Rosenheim blickt auf ein arbeitsreiches vergangenes Jahr 2023 zurück. Insgesamt prüften die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – kurz FKS – 1.124 Arbeitgeber – und wurden oftmals auch fündig.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die FKS führt dabei ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen durch. Dabei folgt sie dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“.
An die Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und ggf. Ermittlungen an. Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durchgeführt wurden. Im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim fand 2023 sogar eine örtliche Schwerpunktprüfung in der Freizeit- und Tourismusbranche (Freizeitparks, Bergbahnen, etc.) statt.
Die FKS des Hauptzollamts Rosenheim leitete 1.405 Ermittlungsverfahren ein und ist damit erneut entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgegangen. Außerdem konnten 1.186 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt über 27 Jahren.
Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von mehr als 16,4 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und „sonstigen Schäden“ (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen. Zahlen für einzelne Städte oder Landkreise liegen nicht vor.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten
Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Organisierte Formen der Schwarzarbeit
Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.
Bundesweit wurden seitens der FKS mehr als 50 Verfahrenskomplexe bearbeitet, die von der Staatsanwaltschaft als Organisierte Kriminalität eingestuft wurden.
Zolloberamtsrat Grella, Leiter der FKS Rosenheim, zur Jahresbilanz: „Auch im vergangenen Jahr ist die FKS des Hauptzollamts Rosenheim wieder sehr erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Ich bin stolz auf die Arbeit der engagierten Kollegen und Kolleginnen, die gerade im Bereich der Aufdeckung von Kettenbetrugsfällen im vergangenen Jahr erneut wertvolle Arbeit geleistet haben.“
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Hauptzollamt Rosenheim)
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