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Herbstfest-Bericht der Polizei: Tag 6

Geisterbahn auf dem Herbstfest Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. September 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Der Herbstfest-Bericht der Rosenheimer Polizei für den 6. Herbstfest-Tag ist da. Diesmal mit Rechenbeispiel: Wie viel Maß Bier kostet es, wenn man sein Auto falsch parkt? Die Pressemeldung im original Wortlaut für Euch:

„Bestes „Kaiserwetter, gute Stimmung und mehr Besucher – Bei bestem Wiesnwetter startete der sechste Tag des Rosenheimer Herbstfestes. Schon nachmittags waren die Zelte und Gassen gut gefüllt und abends der Festplatz mehr besucht als die Tage zuvor. Trotz des höheren Besucheraufkommens, häuften sich die Einsätze für die Rosenheimer Wiesenwache nicht wesentlich mehr. Aber trotzdem gab es den ein oder anderen „Ausreißer“.

Mit aller im Hals steckenden Kraft
Zunge herausgestreckt – in Richtung der Polizei

Ein 25-jähriger Mann aus Bad Feilnbach ging an einer Streife der Wiesnwache gegen 19.45 Uhr vorbei und spukte provokant vor die Füße der Beamten. Noch bevor der „Spucker“ darauf angesprochen werden konnte, riss er seinen Mund weit auf und streckte mit aller in seinem Hals steckenden Kraft die Zunge heraus. Bei der anschließenden Kontrolle in der Wiesnwache, hatte er seine Zunge wieder eingepackt, fing nun aber an, die Beamten zu beleidigen, „Ihr seid eh alle Deppen und Arschlöcher“. So gesehen war die Zunge dann doch wieder im Einsatz. Die Addition seiner gezeigten aggressiven Grundstimmung mit rund zwei Promille, erbrachte im Ergebnis die Ausnüchterungszelle. Bei Prüfung für sich selbst, war der 25-Jährige damit wohl nicht einverstanden, denn er entschied sich dazu, jetzt auf die Beamten loszugehen. Neben einer Anzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ist das Rosenheimer Herbstfest für den Feilnbacher 2022 erledigt – er erhielt ein Wiesnverbot.

Vorraum der Wiesnwache 
mit Toilette verwechselt

Um nun einen Alkoholwert von drei Promille zu erreichen, ist Aufnahme von „alkoholdurchnetzer“ Flüssigkeit wohl eine Art der Grundvoraussetzung. Biologisch bedingt, muss der Körper einen Teil davon auch wieder loswerden. Der Vorraum der Rosenheimer Wiesnwache ist aber per se kein stilles Örtchen und für die Flüssigkeitsabgabe schon gleich gar nicht geeignet. Ein 39-jähriger Rosenheimer urinierte aber trotzdem gegen 23.00 Uhr in den Vorraum. Auf dem Herbstfest wird er sich dieses Jahr keine r Toilette mehr aufsuchen können, denn ein Wiesnverbot wurde ausgesprochen.

Wie Pfandrückgabe nicht funktioniert:
„Ja zefix – her jetzt damit“

„Ja zefix – her jetzt damit“ – So ähnlich schrie ein 23-jähriger in einer Bierhalle gegen 23.30 Uhr herum. Er forderte für die Rückgabe von Gläsern und Geschirr wortgewaltig das Pfandgeld zurück. Sein Problem war aber nur, dass er keine Pfandmarken hatte, die als Nachweis für die Entrichtung dienen. Er verstand es einfach nicht und provozierte weiter. Die Beamten der Wiesnwache hoben den Zeigefinger und erklärten ihm die Spielregeln der Pfandrückgabe. Ob er es so richtig verstanden hat, da haben die Beamten Zweifel, denn mit großem Murren verließ der Rosenheimer anschließend das Festgelände.

Wie man Geld spart für
die tägliche Maß Bier auf der Wiesn

Rechenbeispiel: Die Abschleppung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeuges kann mit Gebühren, Abschleppkosten und Verwarnung schnell einmal einen Betrag von rund 300 Euro ausmachen. Rein rechnerisch könnte man mit den eingesparten 300 Euro an jedem Tag des Herbstfestes etwa 1,50 Maß Bier trinken. Nur ein Rechenbeispiel, da man dafür täglich ein Wiesnhendl und vielleicht eine Brezn dazu kaufen könnte. Auch an diesem Tag -6- des Herbstfestes wurden wieder drei Fahrzeug abgeschleppt, da sie verbotswidrig auf Behindertenparkplätze standen. Ob die Besitzer das sicherlich nicht allzu ernst gemeinte Rechenbeispiel mit Bezahlung auch so sehen, mag etwas in Zweifel gezogen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)

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