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Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim: Daxenfeuer verboten

Blick in einen sonnendurchfluteten Wald. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

24. Juni 2026

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Landkreis Rosenheim – Wegen der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr gelten im Landkreis Rosenheim ab sofort (24.6.2026) strenge Vorsichtsmaßnahmen. Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt weist darauf hin, dass insbesondere das Entzünden von Daxenfeuern verboten ist.

Hintergrund ist die aktuelle Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes. Demnach liegt im Landkreis derzeit überwiegend die Gefahrenstufe 4, was einer hohen Waldbrandgefahr entspricht. Für Teile des Landkreises wird sogar die höchste Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt.
Auch im Umgang mit offenen Feuern gelten klare Regeln: In Waldnähe ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Offene Feuerstellen müssen zudem jederzeit beaufsichtigt werden. Beim Verlassen muss das Feuer vollständig gelöscht sein.

Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Ausflügler nur ausgewiesene Parkplätze nutzen sollen, damit Zufahrten zu Wäldern frei bleiben. Zudem könne bereits ein heißer Fahrzeugkatalysator trockene Grasflächen entzünden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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