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Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim – Daxenfeuer verboten

Blick in einem Wald hinauf zu den Baumkronen. Dahinter blauer Himmel. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

29. April 2026

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Rosenheim – Im Landkreis Rosenheim herrscht in den kommenden Tagen eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Anzünden von Daxenfeuern bis auf Weiteres verboten ist.

Laut Prognose des Deutschen Wetterdienstes wird die Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen die Stufen 4 (hohe Gefahr) bis 5 (extreme Gefahr) erreichen.
Darüber hinaus ist in Wäldern offenes Feuer grundsätzlich untersagt. In der Nähe von Wäldern muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden. Offene Feuerstellen dürfen zudem nicht unbeaufsichtigt bleiben, beim Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht sein.

Auch bei Ausflügen in die Natur sollten einige Regeln beachtet werden: Zufahrten zu Wäldern sind freizuhalten und es sollten ausschließlich ausgewiesene Parkplätze genutzt werden. Hintergrund ist unter anderem, dass sich trockene Grasflächen durch heiße Fahrzeugteile wie Katalysatoren entzünden können.
(Quelle: Pressemitteilung des Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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