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Hohe Waldbrandgefahr: Was gilt in Rosenheim beim Grillen?

Grillfleisch auf Grill. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Juli 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Die Waldbrandgefahr in der Region bleibt hoch. Nachdem der Landkreis Rosenheim am Donnerstag (30.7.2026) ein Verbot von Daxen- und Brauchtumsfeuern angekündigt hatte, zieht nun auch die Stadt Rosenheim nach. Grund ist die aktuell hohe Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5, die laut Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes derzeit für Rosenheim gilt.

Doch was bedeutet das konkret für den Alltag? Darf man beispielsweise jetzt noch grillen? Diese Frage erreichte Innpuls.me von einem Leser. Wir haben deshalb bei der Stadt Rosenheim nachgefragt.
Die Antwort der Stadt: Ein generelles Grillverbot gibt es aktuell nicht. Grillen wird nicht als offenes Feuer gewertet, da ein Grill als begrenzte beziehungsweise „befriedete“ Feuerstelle gilt. Dennoch ist angesichts der hohen Waldbrandgefahr besondere Vorsicht geboten.

Daxen- und Brauchtumsfeuer bis auf Weiteres verboten

Das von der Stadt Rosenheim ausgesprochene Verbot betrifft Daxen- und Brauchtumsfeuer. Diese dürfen so lange nicht durchgeführt werden, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird.
Zusätzlich weist die Stadt darauf hin, dass offene Feuer in Wäldern grundsätzlich nicht erlaubt sind. Bei offenen Feuerstellen in Waldnähe muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zum Wald eingehalten werden. Außerdem müssen offene Feuerstätten jederzeit unter Aufsicht stehen. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.

Vorsicht vor Funkenflug und heißen Fahrzeugteilen

Die Stadt Rosenheim bittet außerdem darum, kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückzulassen. Durch den sogenannten Brennglaseffekt können Glasstücke bei entsprechender Sonneneinstrahlung einen Brand auslösen.
Auch die Zufahrtswege zu Wäldern sollen für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden. Die Stadt bittet darum, ausschließlich ausgewiesene Parkflächen zu nutzen. Trockene Grasflächen können durch heiße Fahrzeugteile entzündet werden.
Die aktuelle Situation zeigt damit: Auch wenn Grillen nach Auskunft der Stadt Rosenheim derzeit nicht grundsätzlich verboten ist, bleibt ein besonders sorgfältiger Umgang mit Feuer und Glut wichtig.

Wetter könnte für Entspannung sorgen

Die aktuelle Waldbrandgefahr könnte sich mit Blick auf die Wetterprognosen allerdings schnell entspannen. Bereits für die Nacht sind Regenfälle angekündigt. Ob und in welchem Umfang dadurch die Gefahrenlage sinkt, hängt jedoch von der tatsächlichen Niederschlagsmenge ab. Bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird, gelten die aktuellen Regelungen weiter.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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