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Hundesteuer steht an

Weißer Hund mit orangem Geschirr.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. Januar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Insgesamt sind derzeit rund 2050 Hunde in der Stadt Rosenheim gemeldet.  Am 15. Januar wird für sie für das Jahr 2024 die Hundesteuer fällig. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 Euro, für Kampfhunde 400,00 Euro im Jahr.

Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen, laut Stadt Rosenheim, unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie Hunde in Pflege. Gemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke.

Formulare für die Anmeldung/Abmeldung können unter https://www.rosenheim.de/buergerservice/steuern-abgaben
und für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter https://www.rosenheim.de/zahlungsarten heruntergeladen werden.

Die An- oder Abmeldung von Hunden kann schriftlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, per Fax an 365-2008, per Mail an steuern@rosenheim.de oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus, Zimmer 007, erfolgen. Telefonische Auskünfte werden während der telefonischen Ansprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17: Uhr) unter der Rufnummer 365-1245 erteilt. 
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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