Rosenheim – Am 15. Januar wird in der Stadt Rosenheim die Hundesteuer für das Jahr 2022 fällig. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60 EUR im Jahr, für Kampfhunde jährlich 400 EUR.
Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet Rosenheim hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde. Auch wer einen Hund in Pflege hält, muss diesen bei der Stadtverwaltung anmelden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundemarke aus.
Formulare für die Anmeldung/Abmeldung können unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/aemter-und-dienststellen/kaemmereiamt.html bzw. für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/aemter-und-dienststellen/stadtkasse.html heruntergeladen werden.
Die An- und Abmeldung von Hunden kann schriftlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, per Fax an die 365-2008 oder per Mail an steuern@rosenheim.de erfolgen. Telefonische Auskünfte gibt es unter 365-1245.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Tanja Engelhardt – zeigt Labrador Sammy)
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