Rosenheim – Rund 2000 Hunde sind in der Stadt Rosenheim gemeldet. Für ihre Frauchem und Herrchen wird am 15. Januar die Hundesteuer fällig.
Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 Euro, für Kampfhunde 400,00 Euro im Jahr.
Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie Hunde in Pflege. Gemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke.
Formulare für die Anmeldung/Abmeldung können hier und für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter https://www.rosenheim.de/zahlungsarten heruntergeladen werden.
Die An- oder Abmeldung von Hunden kann schriftlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, per Fax an 365-2008, per Mail an steuern@rosenheim.de oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus, Zimmer 007, erfolgen. Telefonische Auskünfte werden während der telefonischen Ansprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17 Uhr) unter der Rufnummer 365-1245 erteilt.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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