Landkreis Rosenheim – Information für Landwirte: Ab sofort können Anträge zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen im Landkreis Rosenheim auch digital über die Webseite des Landratsamtes Rosenheim eingereicht werden.
Das neue Online-Formular ist im Bereich untere Naturschutzbehörde (uNB) eingestellt:
Das Landratsamt Rosenheim sieht in dem Online-Formular eine Ergänzung zu dem bereits bestehenden elektronischen Formular im PDF-Format und ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung.
Online-Antrag wird direkt an die
untere Naturschutzbehörde übermittelt
Das Online-Formular kann wahlweise ohne Login oder mit der personalisierten BayernID geöffnet, bearbeitet und versandt werden. Alle notwendigen Nachweise werden als Dateianhang mit versendet. Der Online-Antrag wird direkt an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim übermittelt. Der Antrag kann im Anschluss als PDF für die eigenen Unterlagen gespeichert werden.
Das Online-Formular zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen ist für folgende drei Antragsarten geeignet:
– Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen (sog. DGU, „Umbruch“/Wechsel des Ackerstatus
– Erneuerung von Dauergrünlandflächen (sog. GLE, „Grünlanderneuerung“)
– Änderung einer Dauergrünlandfläche (z.B. wegen eines Bauvorhabens) in nichtlandwirtschaftliche Fläche (sog. NLF)
Hintergrund:
Die unteren Naturschutzbehörden sind seit 2019 zuständig für die fachrechtliche Beurteilung bei der Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen.
Sie erteilen auf Antrag Ausnahmen zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen, also im Regelfall wenn Ackerflächen neu angelegt oder getauscht werden sollen. Aber auch die Beurteilung von Grünlanderneuerung oder die Umwandlung von Flächen in nichtlandwirtschaftliche Flächen gehören zum Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörden.
Der Antrag betrifft biologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger oder sonstige Grundeigentümer. Konventionell wirtschaftende Betriebe wenden sich weiterhin zunächst an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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