Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Information für Landwirte

Heuballen auf Feld im Licht der aufgehenden Sonne

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Dezember 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Information für Landwirte: Ab sofort können Anträge zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen im Landkreis Rosenheim auch digital über die Webseite des Landratsamtes Rosenheim eingereicht werden.

Das neue Online-Formular ist im Bereich untere Naturschutzbehörde (uNB) eingestellt:

 

Das Landratsamt Rosenheim sieht in dem Online-Formular eine Ergänzung zu dem bereits bestehenden elektronischen Formular im PDF-Format und ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung.

Online-Antrag wird direkt an die
untere Naturschutzbehörde übermittelt

Das Online-Formular kann wahlweise ohne Login oder mit der personalisierten BayernID geöffnet, bearbeitet und versandt werden. Alle notwendigen Nachweise werden als Dateianhang mit versendet. Der Online-Antrag wird direkt an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim übermittelt. Der Antrag kann im Anschluss als PDF für die eigenen Unterlagen gespeichert werden.
Das Online-Formular zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen ist für folgende drei Antragsarten geeignet:
– Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen (sog. DGU, „Umbruch“/Wechsel des Ackerstatus
– Erneuerung von Dauergrünlandflächen (sog. GLE, „Grünlanderneuerung“)
– Änderung einer Dauergrünlandfläche (z.B. wegen eines Bauvorhabens) in nichtlandwirtschaftliche Fläche (sog. NLF)

Hintergrund:
Die unteren Naturschutzbehörden sind seit 2019 zuständig für die fachrechtliche Beurteilung bei der Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen.
Sie erteilen auf Antrag Ausnahmen zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen, also im Regelfall wenn Ackerflächen neu angelegt oder getauscht werden sollen. Aber auch die Beurteilung von Grünlanderneuerung oder die Umwandlung von Flächen in nichtlandwirtschaftliche Flächen gehören zum Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörden.

Der Antrag betrifft biologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger oder sonstige Grundeigentümer. Konventionell wirtschaftende Betriebe wenden sich weiterhin zunächst an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.