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Inklusion: aktiv beteiligen!

Dörte Söhngen von der Fachstelle Inklusion vom Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. Oktober 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Der Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Rosenheim soll 2023 fortgeschrieben werden Die Fachstelle Inklusion überarbeitet den Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis Rosenheim. Fünf Arbeitsgruppen behandeln verschiedene Themen des täglichen Lebens. Interessierte können sich hierfür anmelden und sich beteiligen.

Die Fachstelle Inklusion gibt es seit 2016 im Landratsamt Rosenheim, im Februar 2022 hat Dörte Söhngen (unser Beitragsbild) diese Funktion übernommen.
Die Fachstelle Inklusion ist die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle zu Fragen rund um die Themen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Rosenheim. Sie vernetzt Betroffene, Dienstleister und Behörden.

„Inklusion als menschenrechtliche
Anforderung bewusst machen“

„Es ist mir ein großes Anliegen in einem stetigen gesellschaftlichen Dialog, Inklusion als menschenrechtliche Anforderung bewusst zu machen“, betont Dörte Söhngen. „Unser Ziel ist es, den Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis Rosenheim umzusetzen und weiterzuentwickeln – dazu möchten wir Betroffen und alle an Inklusion interessierten Menschen und Institutionen herzlich einladen, sich einzubringen.“
Der Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Rosenheim ist ein verbindliches Instrument der Verwaltung des Landkreises. Als Orientierungs- und Handlungsrahmen der Kommunalverwaltung und der Politik, ist er stetigen Veränderungs- und Entwicklungsprozessen im Gemeinwesen unterworfen. Deshalb ist er regelmäßig auf seine Ziele und Maßnahmen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Genau das soll 2023 mit der Fortschreibung des Teilhabeplans geschehen.
Dazu müssen die im Teilhabeplan formulierten Ziele evaluiert werden. Das möchten die Fachstelle Inklusion und der Sozialplaner des Landkreises Rosenheim in den bereits bekannten und bewährten Formaten der „Arbeitsgruppen“ zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Teilhabeplanung durchführen.

An diesen Terminen finden die Arbeitsgruppen statt:

08.11.2022: Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung
17.11.2022: Handlungsfeld Freizeit und Mobilität
24.11.2022: Handlungsfeld Schule
01.12.2022: Handlungsfeld Wohnen und unabhängige Lebensführung
06.12.2022: Handlungsfeld (Früh-) kindliche Bildung

Alle Arbeitsgruppen treffen sich von 16.30 bis 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Rosenheim (Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim). Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per Email unter Angabe des eventuellen Hilfebedarfs zur Teilnahme an: doerte.soehngen@lra-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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