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Jugendliche nutzen unberechtigt Kinderfahrscheine – Bundespolizei informiert Eltern

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. April 2026

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Rosenheim / Landkreis Rosenheim – Am Montag (13.4.2026)  hat die Bundespolizei in Rosenheim die Erziehungsberechtigten von drei Jugendlichen verständigt, nachdem diese in Regionalzügen durch die unberechtigte Nutzung von Kinderfahrscheinen aufgefallen waren.

Im Zug zwischen Bad Aibling und Rosenheim kontrollierte ein Zugbegleiter zwei Mädchen im Alter von 15 Jahren, die Kinderfahrscheine vorzeigten. Da Zweifel am Alter bestanden, wurde die Bundespolizei hinzugezogen. Die Beamten stellten fest, dass die Jugendlichen tatsächlich bereits 15 Jahre alt waren und die Kinderfahrscheine nicht mehr nutzen durften. Eine der beiden war zuvor zudem als vermisst im Landkreis München gemeldet worden.
Die beiden deutschen Jugendlichen wurden am Bahnhof Rosenheim zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Sie wurden wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt und anschließend von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt.

In einem weiteren Fall kontrollierten Beamte einen 16-jährigen Deutschen im Zug von Prien nach Rosenheim. Dieser hatte ein Deutschlandticket eines jüngeren Bekannten vorgezeigt und zusätzlich einen Kinderfahrschein genutzt, um seine Angaben zu untermauern. Die Bundespolizei stellte die wahre Identität fest und leitete ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 16-Jährige an seine Mutter übergeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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