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Keine Bettensteuer in Bayern

Blick auf Hotelbett

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. März 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Rosenheim – Rechtssicherheit für Bayerns Kommunen und keine zusätzlichen Belastungen für Tourismusbetriebe durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes – dafür sorgte jetzt die CSU-Fraktion unter Federführung von Klaus Stöttner, tourismuspolitischer Sprecher der CSU im Landtag.

Konkret wird damit künftig die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen durch Bayerns Kommunen verhindert. Hintergrund ist die von der Stadt München geplante Übernachtungssteuer von fünf Prozent, die der Münchner Stadtrat am 01.03.2023 mehrheitlich beschlossen hatte. Aktuell ist das gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich, wenn keine Landes- oder Bundesgesetze dies untersagen. Hier schafft Bayern jetzt auf Initiative der CSU-Fraktion die entsprechende Regelung.
Klaus Stöttner verdeutlichte als tourismuspolitische Sprecher der CSU-Fraktion die Haltung der Staatsregierung: „Die von München angedachte Bettensteuer zu Lasten der Münchner Gastgeber kommt nicht der Tourismusbranche zugute, sondern fließt in den allgemeinem Stadthaushalt.

„Übernachtungssteuer
absolut kontraproduktiv“

Die rot-grüne regierte Stadt München nutzt das legitime Finanzierungskonzept der Fremdenverkehrsabgabe nicht, sondern belastet einseitig die Gastgeber. Solche Vorhaben kommen angesichts von Energiekrise, Inflation und Rezession absolut zur Unzeit.“
Als Präsident des Verbands Tourismus Oberbayern München hält er die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München für absolut kontraproduktiv. „Die Tourismusbranche hat nach der Corona-Pandemie gerade mühsam zwei Schritte nach vorne gemacht und erholt sich langsam, nun geht man wieder einen Schritt zurück. Das ist für einen der wichtigsten Wirtschaftszweige in Bayern ein herber Rückschlag“, so der Landtagsabgeordnete. Mit einem ähnlichen Vorstoß war die Stadt München bereits 2012 mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der Bayerischen Landtag hatte die Einführung einer örtlichen Übernachtungssteuer zuvor 2011 abgelehnt, da diese dem übergeordneten Ziel der Stärkung des Tourismus widerspreche.
Die aktuelle Änderung des Kommunalgesetzes schafft jetzt Klarheit und verhindert zusätzliche Belastungen für Tourismusbetriebe. Sie stärkt damit insbesondere den Standort München als attraktiven Ort für Messen und Veranstaltungen.
(Quelle: Presseinformation Abgeordnetenbüro Klaus Stöttner / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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