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Keinen Alkohol bekommen – Verkäufer und Polizei angegriffen

Ein 42-jähriger griff im Hauptbahnhof München nach Verweigerung des Verkaufs von Alkoholika erst einen Sicherheitsmitarbeiter, dann Bundespolizisten an. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Januar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Weil ihm der Verkäufer in einem Laden im Münchner Hauptbahnhof den Verkauf von Alkoholika verweigerte, griff ein 42-jähriger Deutscher zuerst den Verkäufer und dann Bundespolizisten an.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 22:20 Uhr wollte ein 42-jähriger Deutscher in einem Ladengeschäft am Ausgang Arnulfstraße im Hauptbahnhof Alkohol kaufen. Dies wurde dem gebürtigen Thüringer aufgrund seiner sichtlichen Alkoholisierung von einem Ladenmitarbeiter verweigert. Als der in Landshut Wohnende die Geschäftsräume nicht verlassen wollte, versuchte ein hinzugerufener Sicherheitsmitarbeiter ihn durch Führen an den Armen nach draußen zu verbringen. Hierbei schlug der 42-Jährige, der zuvor bereits mehrfach aggressiv gegen die Kasse geschlagen hatte, seinem Gegenüber mehrfach mit der Hand ins Gesicht und beschädigte dabei zudem die Jacke des 26-Jährigen aus dem Jemen.

Als der Renitente durch Bundespolizisten zur nahen Wache am Gleis 26 verbracht werden sollte, weigerte er sich und widersetzte sich den Beamten. Erst nach zu Boden bringen und Fesselung konnte er dorthin transportiert werden. Dabei versuchte er die Beamten mit Schlägen und Tritten gezielt zu schädigen. Zudem beleidigte und bedrohte er die Bundespolizisten fortlaufend.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,40 Promille. Die Staatsanwaltschaft München ordnete wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung sowie Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte eine Blutentnahme sowie die anschließende Freilassung an. Der Ladenmitarbeiter erlitt keine sichtbaren Verletzungen, klagte jedoch über Schmerzen in der Schulter. Ein Beamter erlitt, vermutlich durch einen Biss des 42-Jährigen, eine Schürfwunde am linken Ringfinger, verblieb jedoch im Dienst; er benötigte keine ärztliche Versorgung.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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