Rosenheim / Bayern – Ist dieses Bild echt? Stammt diese Stimme wirklich von der Person, die sie zu haben scheint? Und schreibt hier ein Mensch oder eine Maschine? Seit dem 2. August gelten EU-weit neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Unternehmen müssen bestimmte KI-generierte Inhalte künftig kennzeichnen. Auch Chatbots müssen als solche erkennbar sein. Was die neuen Regeln für Verbraucher bedeuten – und wie wir bei Innpuls.me mit KI-generierten Bildern umgehen, erklären wir in diesem Artikel.
Grundlage ist die europäische KI-Verordnung, der sogenannte AI Act. Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was die neuen Vorgaben für Verbraucher bedeuten.
Chatbots müssen sich zu erkennen geben
Wer mit einem Chatbot kommuniziert, soll von Beginn an wissen, dass es sich nicht um einen Menschen handelt. Das gilt beispielsweise auch für automatisch erzeugte KI-E-Mails. „Bereits bei Beginn der ersten Interaktion muss klar auf den Einsatz von KI hingewiesen werden. Ein versteckter Hinweis im Impressum oder im Kleingedruckten genügt nicht“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Auch bei Bildern, Videos und Audiodateien gibt es neue Vorgaben. Werden mit KI beispielsweise echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt dargestellt, müssen diese Inhalte als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Das gilt auch für sogenannte Deepfakes und für künstlich erzeugte Stimmen. Wer beispielsweise einen Anruf oder eine Sprachnachricht mit einer geklonten Stimme erhält, muss darüber informiert werden, dass diese mit KI erzeugt wurde.
So kennzeichnen wir KI bei Innpuls.me
Transparenz gegenüber unseren Lesern ist uns wichtig. Deshalb geben wir bei Innpuls.me immer schon am Ende jedes Artikels an, von wem ein Beitrag stammt beziehungsweise auf welcher Quelle er basiert. Auch bei Bildern nennen wir den Fotografen oder die jeweilige Quelle. Beim Klick auf ein Beitragsbild lässt sich ebenfalls nachvollziehen, woher das Foto stammt.
KI verwenden wir bei Innpuls.me vor allem für Symbolfotos von Dingen, und auch das nur in Ausnahmefällen, wenn sich kein passendes eigenes oder anderweitig nutzbares Foto finden lässt. Menschen werden grundsätzlich nicht mit KI dargestellt. Sind Personen auf einem solchen Symbolfoto zu sehen, dann nur von hinten oder in einer Detailaufnahme, bei der kein Gesicht erkennbar ist.
Auch bisher haben wir KI-generierte Symbolfotos in der Quellenangabe ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Zusätzlich weisen wir künftig bei KI-generierten Bildern bereits am unteren Bildrand darauf hin.
Damit möchten wir unseren Lesern auf einen Blick ermöglichen nachzuvollziehen, woher eine Information und woher ein Bild stammen – und ob es sich um eine KI-generierte Darstellung handelt.
Und Transparenz bedeutet für uns auch den direkten Austausch mit unseren Lesern: Wenn etwas unklar ist, euch ein Fehler auffällt oder ihr einen Hinweis oder Tipp zu einem Thema oder Foto habt, könnt ihr euch jederzeit an uns wenden. Für freuen uns über solche Rückmeldungen – denn guter Lokaljournalismus lebt vor allem auch vom Austausch mit den Lesern.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam)
Nicht jede KI-Anwendung muss gekennzeichnet werden
Die neuen Regeln gelten allerdings nicht für jede Anwendung Künstlicher Intelligenz. Wo keine größere Gefahr einer Täuschung besteht, ist eine Kennzeichnung nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Produktempfehlungen in Online-Shops, Navigationssysteme, Spam-Filter oder die automatische Optimierung von Fotos auf dem Smartphone.
Auch wer KI ausschließlich privat und nicht beruflich nutzt, muss die dabei entstehenden Inhalte nicht kennzeichnen.
Was tun bei fehlender Kennzeichnung?
Wer einen Verstoß gegen die neuen Kennzeichnungspflichten feststellt, kann diesen bei der Bundesnetzagentur melden. Sie ist in Deutschland als zentrale Beschwerdestelle für entsprechende Fälle vorgesehen.
Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass eine fehlende Kennzeichnung nicht automatisch bedeutet, dass ein Inhalt echt ist.
„Die neuen Regeln sorgen für mehr Transparenz. Aber Betrüger halten sich nicht an Regeln, so dass eine fehlende Kennzeichnung keine Sicherheit darstellt. Verbraucher sollten Inhalte im Netz weiterhin kritisch im Gesamtzusammenhang hinterfragen“, sagt Halm.
Auffällige Betrugsmaschen und Methoden können außerdem über das Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale Bayern gemeldet werden.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)


0 Kommentare