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Kontrolle auf A93 endet mit Haft, Waffenfund und mehreren Strafanzeigen

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

22. Mai 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Eine Verkehrskontrolle der Bundespolizei hat am Mittwoch (20.5.2026) drei slowakische Staatsangehörige auf der A93 bei Kiefersfelden beschäftigt. Dabei kam es zu Festnahmen, einem vollstreckten Haftbefehl sowie mehreren Strafanzeigen.

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs am 20. Mai 2026 stellte sich zunächst heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Weitere Ermittlungen ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden war. Die Bundespolizei nahm den 39-Jährigen vorläufig fest und überstellte ihn an die Verkehrspolizei Rosenheim. Ihn erwartet ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Haftbefehl und Einlieferung in die JVA

Auch für einen Mitfahrer hatte die Kontrolle schwerwiegende Folgen: Gegen den 48-Jährigen lag ein Haftbefehl über eine Restfreiheitsstrafe von 640 Tagen vor. Es handelt sich um den noch offenen Teil einer ursprünglich vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Vergewaltigung verhängten Freiheitsstrafe.

Nach teilweiser Verbüßung der Strafe war der Mann aus Deutschland abgeschoben worden und entsprechend belehrt worden. Nach seiner Wiedereinreise wurde er nun erneut festgenommen. Die Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein, wo er voraussichtlich bis Februar 2028 verbleiben muss.

Springmesser sichergestellt – weitere Ermittlungen

Bei einem dritten Insassen, der auf der Rückbank saß, fanden die Beamten ein Springmesser in der Jackentasche. Dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Gegen den 38-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise fortsetzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Copyright Bundespolizei)

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