Raubling / Landkreis Rosenheim – Ein nicht vollständig gelöschtes Lagerfeuer hat am Waldrand bei Nicklheim (Landkreis Rosenheim) einen Schwelbrand ausgelöst. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung.
Nach Angaben der Polizeiinspektion Brannenburg hatten bislang unbekannte Personen am Samstagabend (25.7.2026) am Waldrand nahe der Panger Straße und der Autobahnbrücke über die A8 ein Lagerfeuer entzündet. Das Feuer wurde anschließend offenbar nicht oder nicht vollständig gelöscht.
Über Nacht entwickelte sich daraus ein Schwelbrand, durch den eine Fläche von rund drei Quadratmetern beschädigt wurde. Am Sonntagmittag bemerkten vorbeifahrende Radfahrer eine Rauchentwicklung im Wald und verständigten die Einsatzkräfte.
Die Feuerwehren Raubling und Nicklheim rückten an und löschten den Brand aufwendig ab. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Brannenburg unter der Telefonnummer 08034/9068-0 zu melden.
Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr weist die Polizei erneut auf die besondere Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer hin. Lagerfeuer, Grillstellen oder andere offene Flammen sollten in Wäldern und deren unmittelbarer Umgebung vermieden werden. Bereits kleine Funken oder weggeworfene Zigaretten können einen Waldbrand auslösen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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