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Landkreis Rosenheim – Feuerbrand nach vielen Jahren wieder nachgewiesen

Besonders stark fällt der Befall an Weißdorn, Quitte und Birne auf. Aber auch Apfel, Eberesche und Mispel werden häufig von der gefährlichen Erkrankung befallen. Foto: Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. Juli 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Landkreis Rosenheim – Nach mehr als einem Jahrzehnt ist der bakterielle Feuerbrand wieder im Landkreis Rosenheim festgestellt worden. Das Landratsamt warnt vor der Pflanzenkrankheit, die vor allem Obstbäume und einige Sträucher befallen und schwer schädigen kann.

Zuletzt hatte es im Landkreis im Jahr 2013 eine größere Infektionswelle gegeben. Besonders anfällig sind nach Angaben des Landratsamtes Weißdorn, Quitte und Birne. Auch Apfel, Eberesche und Mispel können befallen werden. Steinobst wie Kirschen oder Zwetschgen gilt dagegen nicht als betroffen.

Welke Triebe können ein Hinweis sein

Eine Infektion beginnt meist während der Blütezeit. Typische Anzeichen sind plötzlich welkende und schwarz verfärbte Triebe. Ein sicheres Merkmal können bei fortgeschrittener Infektion und schwülwarmer Witterung kleine gelbliche Schleimtröpfchen sein, die aus der Rinde junger Triebe austreten.
Ist ein Baum befallen, empfiehlt Streuobstberater Martin Landes, die betroffenen Äste großzügig – etwa 30 Zentimeter bis ins gesunde Holz – zurückzuschneiden. Bei einem starken Befall könne es erforderlich sein, den Baum vollständig zu entfernen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Wichtig ist außerdem, Werkzeuge nach dem Schnitt gründlich zu desinfizieren, damit das Bakterium nicht auf weitere Pflanzen übertragen wird. Befallenes Schnittgut sollte nicht auf dem Kompost oder an einer Grüngutsammelstelle entsorgt werden. Kleinere Mengen gehören laut Landratsamt in die Restmülltonne oder können unter Aufsicht verbrannt werden. Größere Mengen können als Sperrmüll an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft sowie bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege des Landkreises Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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