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Landratsamt Rosenheim prüft Katzenschutz-Verordnung

Kätzchen schauen hinter Holztüre hervor

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. April 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim prüft gegenwärtig einen Antrag für den Erlass einer Katzenschutzverordnung. Auf der Webseite der Behörde steht ab sofort ein Formular zur Verfügung, über das mutmaßlich herrenlose oder verwilderte Katzen in Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet werden können. Die so gesammelten Daten sollen als Grundlage für den möglichen Erlass einer Katzenschutzverordnung dienen.

Hintergrund: Im September vergangenen Jahres haben Tierschutzvereine aus dem Landkreis Rosenheim den Erlass einer Katzenschutz-Verordnung beantragt. Eine solche Verordnung existiert bereits in mehreren Landkreisen bzw. Gemeinden in Oberbayern. Das Landratsamt Rosenheim solle deshalb prüfen, ob auch im Landkreis Rosenheim eine solche Verordnung eingeführt werden kann.

Ziel einer solchen Regelung ist, freilebende, herrenlose oder verwilderte Katzen besser zu schützen und eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Die Lebensbedingungen der verwilderten Katzen sind oftmals sehr schlecht. Zahlreiche Krankheiten sorgen bei den Tieren für Schmerzen oder Leiden.
Die Tierschutzvereine haben bereits im Vorfeld Daten erhoben, um die Dringlichkeit des Antrags zu unterstreichen. Zur weiteren Prüfung hat nun das Landratsamt ein Formular erstellt, über das Bürger augenscheinlich herrenlose oder verwilderte Katzen online melden können.

Das Formular steht auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim im Bereich des Staatlichen Veterinäramts/Tierschutz zur Verfügung.
Die erhobenen Daten werden evaluiert und sollen als Grundlage für die Entscheidung, ob und falls ja in welcher Form eine Katzenschutzverordnung erlassen wird.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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