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Lange Liste an Vergehen

Blick über Motorradlenker

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. Februar 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Ein Motorradfahrer flüchtete am gestrigen Mittwochnachmittag vor einer Verkehrskontrolle in Rosenheim. Das hatte seinen Grund. Die Liste an Vergehen war lang.

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 
Beamte der Rosenheimer Polizei, konnten im Bereich der Geigelsteinstraße ein Kleinkraftrad feststellen, mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen. Die Streife wendete und wollte den Fahrer einer Kontrolle unterziehen. Plötzlich gab der Fahrer „Vollgas“ und entzog sich der Verkehrskontrolle. Mit seinem Motorrad flüchtete er über die Finsterwalderstraße, weiter zur Heubergstraße und die Beamten nahmen unter Nutzung von Sonder-/Wegerechte die Verfolgung auf. Im Bereich Am Gries wurde das Fahrzeug aus den Augen verloren und der Fahrer verschwand zunächst unerkannt. Nachdem sich weitere Streifen an der Fahndung beteiligten, konnte der Flüchtende schließlich in einem Hinterhof nur Minuten später nach seiner Flucht angetroffen werden. Es handelte sich um einen 20-Jährigen, der aktuell ohne festen Wohnsitz ist. Ein möglicher Grund für die Flucht vor der Polizei wurde auch schnell festgestellt. Der 20-Jährige ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und das Kleinkraftrad war nicht versichert. Bei seiner anschließend durchgeführten Durchsuchung konnte Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Auch gab er an, vor Fahrtantritt Marihuana konsumiert zu haben. Bei der Abfrage seiner Personaldaten wurde zudem eine Fahndungsnotiz wegen eines bestehenden Haftbefehls wegen Diebstahls festgestellt. Das benutzte Kleinkraftrad, so seine Erklärung, wäre mal sein Eigentum gewesen. Ob ein Diebstahl des Fahrzeuges vorliegt, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Gegen den 20-Jährigen, seine Wurzeln hat er im Landkreis Rosenheim, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung, Verdacht des Diebstahls des Kleinkraftrades, Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Fahren unter Drogeneinflusses eingeleitet. Das Entziehen vor der Kontrolle, mit anschließender Flucht, wird als Ermittlung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs, geführt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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